VFF Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
Franz-Joseph-Str. 18
80801 München
Telefon: +49 (0)89 260105-900
Fax: +49 (0)89 260105-929
E-Mail: info@vff.org
Geschäftsführer ist Dr. Albrecht Bischoffshausen. Aufsichtsratsvorsitzender ist Alexander Thies, Beiratsvorsitzender ist Felix Mai. Gesellschafter der VFF sind der Bundesverband deutscher Fernsehproduzenten e. V., die Allianz Deutscher Produzenten Film- und Fernsehen e.V., der Südwestrundfunk und das ZDF.
Berechtigte der VFF sind die deutschen Auftragsproduzenten sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die Werbetöchter der ARD und private Fernsehveranstalter, u.a. RTL, Pro Sieben, Sport1, VOX, RTL II, einige regionale Fernsehveranstalter sowie im Bereich der Weiterleitungsrechte gemäß § 20b UrhG ausländische Sendeunternehmen.
Die VFF lässt sich von den Auftragsproduzenten und Sendeunternehmen die aus deren Leistungsschutzrecht resultierenden Rechte gemäß §§ 94, 95 und 87 UrhG, einschließlich eventueller Synchronisationsrechte gemäß § 85 UrhG zur treuhänderischen Wahrnehmung einräumen.
Zu den zur Wahrnehmung übertragenen Rechten zählen insbesondere
- die Vergütungsansprüche gegen die Hersteller und Importeure von Geräten und Speichermedien, die zur Vervielfältigung auf Bild- und Tonträger benutzt werden (§ 54 Abs. 1 UrhG),
- das Recht zur Übertragung von Filmen und Laufbildern auf Bild- oder Tonträger und zur öffentlichen Wiedergabe mittels Bild- oder Tonträger durch Geschäftsbetriebe (§ 56 UrhG),
- das Recht zur Übertragung von Funksendungen auf Bild- oder Tonträger und zur öffentlichen Wiedergabe mittels Bild- oder Tonträger durch Geschäftsbetriebe (§ 56 UrhG),
- das Weitersenderecht und der Vergütungsanspruch aus der Weitersendung (§ 20b UrhG),
- der Vergütungsanspruch gegen Diensteanbieter wegen erlaubter geringfügiger Nutzungen durch Nutzer von Dienstanbietern (§§ 12 Abs. 1, 10, Abs. 1, 21 UrhDaG),
- der Vergütungsanspruch für das Verleihen von Bild- und Tonträgern (§ 27 Abs. 2 UrhG) sowie
- weitere aus Schrankenregelungen resultierende Vergütungsansprüche, etwa die Schrankenregelung des Rechts der öffentlichen Wiedergabe von Filmausschnitten und Tonspuren durch den Nutzer eines Diensteanbieters zum Zwecke von Zitaten, Karikaturen, Parodien und Pastiches (§§ 5 Abs. 2, Abs. 1, 21 UrDaG).
Die von der VFF aus der Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen in 2023 erzielten Erlöse betrugen insgesamt rund 41,6 Mio. Euro.
Der VFF angegliedert sind der Sozialfonds und der Förderfonds. Im Rahmen des Sozialfonds erhalten Wahrnehmungsberechtigte sowie deren aktive oder ehemalige Mitarbeiter bei nachgewiesener Bedürftigkeit eine einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Zuwendung oder ein zinsloses Darlehen. Der Förderfonds nimmt eine berechtigtenbezogene Förderung vor, vergibt Preise, unterstützt wissenschaftliche Projekte und Einrichtungen und engagiert sich im Bereich Nachwuchsförderung mit zahlreichen Aktivitäten wie dem Business Angel Programm und institutioneller Förderung der Filmstudenten. Im Rahmen ihres Förderfonds werden jährlich Stipendien für Hochschüler an Filmhochschulen in Deutschland aus, die mit monatlich 600 € dotiert sind.