Richtlinie für die Verwendung der Mittel

Richtlinie für die Ausschüttung der Mittel des Sozialfonds gemäß § 2 der Verteilungspläne


§1 Anspruchsberechtigung

Berechtigte sowie deren aktive oder ehemalige Mitarbeiter können bei nachgewiesener Bedürftigkeit Leistungen aus dem Sozialfonds der VFF nach Maßgabe der vorhandenen Mittel erhalten. Ein Rechtsanspruch auf Mittel besteht nicht.

§2 Vergabe der Mittel

  1. Unter Berücksichtigung individueller Faktoren soll die Mittelvergabe am Gleichheitsgrundsatz, wie er im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und in der Sozialgesetzgebung seine Ausprägung gefunden hat, ausgerichtet sein.
  2. Die Anspruchsberechtigung wird aufgrund eines vom Anspruchsberechtigten auszufüllenden Fragebogens festgestellt. Der Fragebogen soll die Vermögenssituation des Anspruchsberechtigten verdeutlichen, um eine Grundlage für Art und Höhe der Mittelvergabe zu erhalten.
  3. Mittel aus dem Sozialfonds können als einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Zuwendung gewährt werden. Mittel können auch als zinslose Darlehen zur Verfügung gestellt werden.

§3 Bewilligungsausschuß

  1. Über die Gewährung der Mittel aus dem Sozialfonds entscheidet ein Bewilligungsausschuß. Seine Beschlüsse bedürfen der Einstimmigkeit.
  2. Der Bewilligungsausschuß besteht aus 4 Personen. Je 2 Mitglieder stammen aus dem Bereich der Fernsehproduzenten sowie der Rundfunkanstalten.
  3. Die Mitglieder des Bewilligungsausschusses werden auf die Dauer von drei Jahren mit einfacher Mehrheit vom Beirat der VFF gewählt.
  4. Zu Mitgliedern des Bewilligungsausschusses können neben Mitgliedern des Beirates auch Nichtmitglieder des Beirates gewählt werden. Geschäftsführer der VFF können nicht in den Vergabeausschuß gewählt werden.
  5. Der Ausschuß erstattet dem Beirat jährlich Bericht über seine Tätigkeit.

§4 Geschäftsführung

  1. Die Mittel des Sozialfonds werden getrennt von den Mitteln der VFF geführt.
  2. Die Geschäftsführung des Sozialfonds obliegt der Geschäftsführung der VFF.
© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024

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