Definition von Auftragsproduktionen

Definition von Auftragsproduktionen im Sinne des Verteilungsplans der VFF


Die VFF definiert die Auftragsproduktion im Sinne des Verteilungsplans der VFF wie folgt:

Eine Auftragsproduktion liegt vor,

  1. wenn ein Rundfunksender einem Produzenten den Auftrag zur Herstellung des Films erteilt und die Finanzierung dem Sender maßgeblich, d.h. mit mindestens 90 % finanziell zuzurechnen ist oder
  2. wenn ein Rundfunksender sich während des gesamten Produktionsprozesses aufgrund vertraglicher Regelungen sämtliche Letztentscheidungsrechte im Bereich des kreativen und wirtschaftlichen Bereichs vorbehält und Vertragsklauseln verwendet, wie sie üblicherweise in einem Auftragsproduktionsvertrag vorhanden sind. Hierzu zählt u.a.:
    • Letztentscheidungsrecht über die inhaltliche Ausgestaltung des Films
    • Letztentscheidungsrecht über Regisseur, Darsteller und weitere Kreative an der Produktion
    • Abnahmebestimmung für einzelne Werkteile
    • Mitfinanzierungsanteil von mindestens 80 %. In Zweifelsfällen ist der Finanzierungsanteil im Verhältnis zu den Gesamtherstellungskosten vom Produzenten nachzuweisen.

Sofern die vorgenannten Kriterien keine eindeutige Zuordnung ermöglichen, liegt dann keine Auftragsproduktion vor, wenn sich der Rechteerwerb des Senders auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.

Fassung: November 2004

© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024

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