Beteiligungen der VFF

1. ISAN

Die ISAN, Genf ist eine internationale Registrierungsstelle für Filmnummern, vergleichbar der ISBN-Nummern für Bücher. ISAN Deutschland GmbH ist die Registrierungsstelle für Deutschland. Die Gesellschaft hat vier Gesellschafter, nämlich die GWFF, die VFF, die VG Bild-Kunst und die VG Wort.

Die ISAN-Nummern sind beispielsweise in Anlage zu § 61a UrhG als Quelle für die sorgfältige Suche ein anerkannter Maßstab im Bereich Filmwerke.

2. ZPÜ

Die VFF ist Gesellschafterin der BGB-Gesellschaft ZPÜ.

Die Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ) ist ein Zusammenschluss von 9 deutschen Verwertungsgesellschaften. Zweck der Gesellschaft ist die Geltendmachung von Ansprüchen auf Vergütung, Auskunft und Meldung für Vervielfältigungen gemäß § 53 Abs. 1 – 3 UrhG von Audiowerken und von audiovisuellen Werken gegen Hersteller, Importeure und Händler von Geräten und Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen benutzt wird.

3. ZBT

Die VFF ist an der BGB-Gesellschaft ZBT (Zentralstelle Bibliothekstantieme) beteiligt.

Gemäß § 27 Abs. 2 UrhG ist für das Verleihen von Originalen oder Vervielfältigungsstücken eines Werkes durch öffentliche Bibliotheken eine angemessene Vergütung zu zahlen („Bibliothekstantieme"). Diese Vergütung wird von Bund und Ländern getragen.

Die Verwertungsgesellschaften VFF, VG Bild-Kunst, GEMA, GVL, VGF, GWFF, VG Wort und VG Musikedition haben zur Geltendmachung der Bibliothekstantieme die Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT) gegründet. Die ZBT hat mit Bund und Ländern einen Gesamtvertrag über die Abgeltung der Ansprüche nach § 27 Abs. 2 UrhG abgeschlossen, der alle Verleihvorgänge durch öffentliche Bibliotheken abdeckt.

4. ZWF

Die VFF ist an der ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen) beteiligt.

Die ZWF ist ein Zusammenschluss der Verwertungsgesellschaften GWFF, VFF, VGF, VG Bild-Kunst und GÜFA, die Filmurheber- und Filmproduzentenrechte vertreten. Der Zweck dieses Zusammenschlusses besteht darin, gemeinsam Kabelweitersenderechte und Rechte der Wiedergabe von Fernsehsendungen gegenüber Einrichtungen geltend zu machen, die ihren Kunden Fernsehgeräte zur Verfügung stellen.

5. ZVV

Die Zentralstelle für Videovermietung (ZVV) unter der Geschäftsführung der GEMA ist für das Inkasso der Vergütungsansprüche für das Vermieten oder Verleihen von Bildtonträgern zuständig.

6. Münchner Gruppe

Im Rahmen der „Münchner Gruppe“ kooperiert die VFF mit den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG WORT, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF, AGICOA, GÜFA und TWF, um die Weitersenderechte gem. § 20 b UrhG gegenüber Kabelnetzbetreibern durch einen gemeinsamen Tarif gemeinsam wahrzunehmen. Die Geschäftsführung liegt bei der GEMA. Zwischen den genannten Verwertungsgesellschaften bestehen die folgenden Repräsentationsvereinbarungen:

  • Gemeinsamer Tarif Kabelweitersendung
  • ANGA (ehemals: Verband deutscher Kabelnetzbetreiber e.V., heute: Der Breitbandverband e.V.) Gesamtvertrag
  • MFAK (Mitteldeutscher Fachverband für Antennen- und Kabelanlagen e.V.) Gesamtvertrag
  • FRK (Kabelverband für Rundfunkempfangs- und Kabelanlagen e.V.) Gesamtvertrag
  • GDW (Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.) Gesamtvertrag
  • VATM (Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten e.V.) Gesamtvertrag
© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024

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