Allgemein
Das Jahr 2015 war von drei Schwerpunkten geprägt: Der erste betrifft die Stellungnahmen zum neuen Verwertungsgesellschaftengesetz VGG und den Vorbereitungen zur Umsetzung der Neuregelungen, die im Jahr 2016 in Kraft treten, der zweite in dem Abschluss der Vereinbarung zur Vergütung der Speichermedien- und Geräteabgabe auf Mobiltelefone und Tablets. Der dritte Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr in den Beratungen zur Neujustierung der Wertigkeiten der Sender im Verteilungsplan für das Aufkommen aus der Speichermedien- und Geräteabgabe sowie der Vorbereitung bzw. Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Speichermedien- und Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG einschließlich der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Speichermedien-/Geräteabgabe vornimmt sowie im Bereich der Kabelweitersenderechte gemäß § 20b UrhG.
Das Verwertungsgesellschaftengesetz VGG dient der Umsetzung der Europäischen Richtlinie 2014/26/EU über die kollektive Wahrnehmung von Urheber- und verwandten Schutzrechten und die Vergabe von Mehrgebietslizenzen für Rechte an Musikwerken für die Onlinenutzung im Binnenmarkt. Die VFF GmbH hat in Stellungnahmen insbesondere auf die Besonderheiten hingewiesen, die bei der Umsetzung für solche Verwertungsgesellschaften zu beachten sind, die in Form einer GmbH organisiert sind.
Die bisherige Struktur der VFF GmbH mit ihrem Dreiklang von Gesellschafterversammlung, Beirat und Aufsichtsrat kann auch künftig erhalten bleiben, wobei neben sprachlichen Anpassungen auch inhaltliche Veränderungen vorgenommen werden. Die bisherige Gesellschafterversammlung wird künftig Mitgliederhauptversammlung heißen, der Beirat wird um die in einer Berechtigtenversammlung gewählten Delegierten ergänzt. Das VGG enthält zahlreiche Vorschriften, die transparente Verfahren, insbesondere im Bereich der Ausschüttung sicherstellen. Das Beschwerdeverfahren, welches § 33 VGG vorsieht, wird von der VFF GmbH im Jahr 2016 eingeführt werden. Die neuen Vorschriften des VGG werden insgesamt zu einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes führen, was zu Lasten der Ausschüttung an die Berechtigten gehen wird. Künftig wird die VFF GmbH über diese Verwaltungskosten den Wahrnehmungsberechtigten bei der Ausschüttung entsprechende Informationen zukommen lassen.
Die Umsetzung der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neuregelung des Rechts der privaten Vervielfältigung hat die VFF GmbH sowie die ZPÜ auch im Berichtsjahr beschäftigt, da auch im Berichtsjahr noch zahlreiche Prozesse bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes sowie dem OLG München anhängig sind. Im Januar 2014 konnte mit dem BCH ein neuer Vertrag für die Jahre 2011 bis 2016 abgeschlossen werden, der eine Zahlung einer Vergütung für Verbraucher-PCs in Höhe von EUR 10,55, für Business-PCs in Höhe von EUR 3,20, für PCs mit einer Bildschirmdiagonale von bis zu 12,4 Zoll in Höhe von EUR 8,50 und für Workstations in Höhe von EUR 3,20 (ab 1. Januar 2014) vorsieht.
Mit nichtrechtskräftigem Urteil vom 15. Januar 2015 hat das OLG München in dem Verfahren gegen BITCOM für die Jahre 2008 bis 2010 nach Abzug des Gesamtvertragsnachlasses die Vergütung für Verbraucher-PCs mit eingebautem Brenner auf EUR 3,20 festgesetzt. Im Bereich der Unterhaltungselektronik fand im November 2015 die mündliche Verhandlung vor dem BGH statt, die im Grundsatz die Position der Verwertungsgesellschaften gestärkt hat. Der BGH hat zur Frage der Höhe im Einzelnen das Verfahren an das OLG München zurückverwiesen. Die zahlreichen Rechtsstreite führen nach wie vor auch zu einem Stocken der Ausschüttungen bzw. zu erheblich niedrigeren Ausschüttungsbeträgen. Die Rechtsstreite sind eine Konsequenz der gesetzlichen Neuregelungen, wonach die Verwertungsgesellschaften innerhalb der ZPÜ eine Tarifierung sämtlicher in Frage kommender Geräte vorzunehmen haben.
Da sich die Industrie für nahezu alle Geräte, auch Mobiltelefone, PCs und Unterhaltungselektronik weigerte, die Tarife im Wege von Verhandlungen einvernehmlich zu vereinbaren, haben die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften entsprechende Schiedsstellenverfahren eingeleitet, die seit dem Jahr 2010 streitig verhandelt werden. Ob die Neuregelung zur Beauftragung der empirischen Untersuchungen im VGG eine Beschleunigung der Verfahren zur Folge haben wird, bleibt abzuwarten.
Für die Zeit ab dem 1. Januar 2008 konnte die ZPÜ zwischenzeitlich einen Gesamtvertrag für Mobiltelefone abschließen, der zunächst bis zum 31. Dezember 2018 läuft. Die Vergütung beträgt ab dem Jahr 2014 für Mobiltelefone EUR 6,25, für Unternehmen die Gesamtvertragspartner sind EUR 5,00. Für die Jahre zwischen 2008 und 2013 betragen die Tarifsätze zwischen EUR 1,6625 sowie EUR 5,6625. Die Vergütungssätze gelten für Verbrauchermobiltelefone, für Businessmobiltelefone sind aufgrund der Padawan-Entscheidung des EuGH niedrigere Tarife vorgesehen; so betragen diese ab 2014 EUR 3,125 bzw. nach Gesamtvertragsrabatt EUR 2,50. Die Zahlungen werden für die Jahre 2014 bis 2015 am 30. Juni 2016, für die Jahre 2011 bis 2013 am 30. September 2016 und für die Jahre 2008 bis 2010 am 30. April 2017 fällig. Zuvor sind die entsprechenden Auskünfte zu erteilen.
Für den Bereich Tablets konnten im Zeitraum vom 1. Januar 2012 bis zum 31. Dezember 2018 für Gesamtvertragsmitglieder folgende Vergütungssätze vereinbart werden:
Für Privat-Tablets in den Jahren 2012 und 2013 EUR 4,90, für das Jahr 2014 EUR 5,95 und ab 2015 EUR 7,00. Für Business-Tablets betragen die Vergütungen EUR 1,96, EUR 2,38 bzw. EUR 2,80.
Das VGG sieht in § 107 vor, dass die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt künftig auch eine Sicherheitsleistung anordnen kann, die das abgabepflichtige Unternehmen zu leisten hat. Es bleibt jedoch abzuwarten, inwieweit dieses Instrument in der Praxis genutzt werden wird. Gleiches gilt für die im VGG vorgesehene Abschlagszahlung, die Unternehmen zur Vermeidung der Sicherheitsleistung auf strittige Forderungen entrichten können.
Zur Aufteilung der Vergütung im Bereich PC hatte das Deutsche Patent- und Markenamt als Aufsichtsbehörde der Verteilung der Erlöse im Jahr 2013 bereits zugestimmt. Das neue transparente Verteilungssystem konnte somit in Kraft treten, auf deren Grundlage die Gelder der ZPÜ an die einzelnen Verwertungsgesellschaften ausgekehrt werden.
Für die Verteilung im Bereich Mobiltelefone und Tablets erfolgen die Verteilungsverhandlungen der Verwertungsgesellschaften auf der Grundlage empirischer Untersuchungen ab 2016.
Ausgangspunkt für die Verteilung ist eine produktbezogene Bildung von Verteilungssummen innerhalb der ZPÜ nach den jeweiligen Geräten, also z. B. PCs, Musikhandys, Festplattenrecorder, Rohlinge usw., anschließend eine Aufteilung nach Werkgruppen. Im dritten Schritt erfolgt die Aufteilung pro Gerät auf die Bereiche Urheber, Produzenten und ausübende Künstler, anschließend die Zuweisung an die einzelnen Verwertungsgesellschaften. Grundlage ist eine Studie zum Kopierverhalten bei der GfK (Gesellschaft für Konsumforschung, Nürnberg), welche die Mitschnitte in den einzelnen Werkgruppen erfasst. Die Berechnung der Vergütungshöhen differenziert nach Spielfilm, Serie, Dokumentation, Hörbuch, Musik, Werbung und pornographische Werke. Die Aufteilung sieht bestimmte Wertigkeiten für einzelne Werkgruppen vor, die ebenfalls in die Berechnung einfließen.
Nachdem im Dezember 2008 eine Grundsatzeinigung mit den in der ANGA (Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e. V., Köln) vertretenen Kabelnetzbetreibern zur Abgeltung der Rechte der Kabelweitersendung gemäß § 20b UrhG erzielt werden konnte, lag der Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich Kabelweitersendevergütung bei der Einbeziehung weiterer Verpflichteter, insbesondere im Bereich IP-TV sowie der Frage, welchen Einfluss die Kündigung der Kabeleinspeisungsverträge zwischen den Regionalgesellschaften und den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten auf die Vergütungshöhe der VFF-Erlöse hat. Insoweit werden die Verhandlungen mit der ANGA fortgesetzt. Im Jahr 2014 konnte im Rahmen der Münchner Gruppe eine Einigung über die Ausschüttungshöhe zugunsten der VFF GmbH erzielt werden, die auch für 2015 Gültigkeit besitzt.
In der Beiratssitzung vom 18. November 2015 wurde der Verteilungsplan für das Aufkommen der Geräte- und Speichermedienabgabe gemäß § 54 Abs. 1 UrhG neu gefasst.
Modifiziert wurde § 5 des Verteilungsplans, in dem künftig eine stärkere Gewichtung von Marktanteilen bei der Festlegung der Punktwerte erfolgt. Dabei wurde das Gewichtungsverhältnis von Marktanteilen zu technischer Reichweite auf 10:1 festgelegt. Für den Marktanteil maßgeblich sind entweder Zuschauer ab 3 oder Zuschauer in der Zielgruppe 14 bis 49 Jahre, wobei zur Grundlage jeweils das AGF-/GfK-Panel gemacht wird. Die neuen Punktwerte des Verteilungsplanes gelten erstmals für die Ausschüttung 2014, wobei der Beirat alle drei Jahre eine Prüfung der Einstufung vornehmen wird.
Der Verteilungsplan für das Aufkommen aus der Kabelweitersendung wurde um die Programme RiC sowie CNBC erweitert und gilt nun in der Fassung vom 18. November 2015.
Mit Beschluss des Beirats vom 2. April 2014 wurden die Verteilungspläne für das Aufkommen aus den Bereichen §§ 45a, 49, 52a, 52b UrhG in einen gemeinsamen Verteilungsplan überführt. Das jeweilige Aufkommen wird wie bisher dem Verteilungsplan für das Aufkommen aus der Geräte- und Speichermedienvergütung gemäß § 54 UrhG zugeschlagen.
Die VFF GmbH ist seit dem Jahr 2005 weiterhin Gesellschafterin der ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen, Bonn). Durch diese Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne eigenes Vermögen werden die Rechte der Auftragsproduzenten für die Kabelweiterleitung in Hotels und Gaststätten geltend gemacht. Aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses vom 14. Dezember 2006 erhält die VFF GmbH 4,1 % der Erlöse der ZWF. Die ZWF hat in 2014 einen neuen Tarif (gültig ab 1. Januar 2015) für Kabelweitersendung in Senioreneinrichtungen veröffentlicht. Mit der DEHOGA wurde über einen neuen Gesamtvertrag verhandelt.
Mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter wurden die Verhandlungen über eine Abgeltung der Rechte gemäß § 20b UrhG für die Kabelweitersendung von Programmen in Hotels im Jahr 2015 abgeschlossen, die seitens der Hotels zu zahlende Vergütung wurde geringfügig erhöht.
Die VG Wort als Verhandlungsführer für die Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG an Schulen hat mit den Ländern einen Gesamtvertrag bis Ende 2017 abgeschlossen. Die Länder haben sich zur Erhebung der Daten für Non-book-Ausleihen verpflichtet. Damit soll festgestellt werden, inwieweit Tonträger und audiovisuelle Werke im Rahmen des § 52a UrhG an Schulen genutzt werden. Das Ergebnis der Untersuchung soll im Jahr 2016 vorliegen.
Die Filmverwertungsgesellschaften sowie VG Wort, GVL und GEMA nehmen seit 2002 die Rechte aus der Bibliothekstantieme gemäß § 27 Abs. 2 UrhG in der Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT) wahr. Die ZBT hatte einen Vertrag für die Jahre 2010 bis 2014 abgeschlossen, der sich im Jahr 2015 verlängert hat, da er nicht gekündigt worden ist. Die Höhe stieg von EUR 16.799.139,00 für das Jahr 2010 auf EUR 17.222.621,00 im Jahr 2014 an und galt auch für das Jahr 2015.
Die bestehende Binnenverteilung der ZBT wurde modifiziert, wobei der Anteil der VFF GmbH in gleicher Höhe wie bisher fortgeführt wird.
Für den Bereich der Intranet-Nutzung an Hochschulen gemäß § 52a UrhG konnten die Verwertungsgesellschaften – mit Ausnahme der VG Wort – für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken und Werkteilen – mit Ausnahme von Sprachwerken – für Zwecke des Unterrichts und der Forschung an Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen, die öffentlich-rechtlich organisiert sind und überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Länder grundfinanziert sind, über die Fortsetzung des Vertrags für die Jahre 2013 und 2014 am 9. Januar 2014 eine entsprechende Einigung erzielen. Hiernach zahlten die Länder an die Verwertungsgesellschaften für das Jahr 2014 einen Betrag in Höhe von EUR 1.450.000,00. Damit konnte im Vergleich zur Zahlung des Jahres 2012 in Höhe von EUR 1 Mio. eine deutliche Steigerung erzielt werden. Der Vertrag galt 2015 fort, da er von keiner Seite gekündigt wurde. Grundlage für die Ausschüttungen sind die Studienergebnisse des Jahres 2012, die auch für die Verteilung des Jahres 2015 gelten. Der Anteil der VFF GmbH beträgt am Gesamtaufkommen 2,83 %.
Der mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Jahr 2004 abgeschlossene Vertrag über die Nutzung der Aufzeichnung und Wiedergabe von Funksendungen für die Nutzung nicht gewerblicher Art, wurde ebenso wie die Vereinbarung mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung und der Bundespolizeiakademie fortgesetzt.
Mit der Stiftung Deutsche Kinemathek konnte gemeinsam mit der VG Bild-Kunst, der VG Wort und der GVL der Vertrag über Mitschnitte von kulturell bedeutenden Fernsehwerken und deren Nutzung bei Ausstellungen der Deutschen Kinemathek fortgesetzt werden.
Die Ausschüttung des Bereiches Auftragsproduktion der Geräte- und Speichermedienvergütung erfolgte für das Jahr 2012 im Januar 2016 mit einem Punktwert von EUR 1,31.
Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen EUR 3.600.109,00 für 2012 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte EUR 3.404.437,06 im Januar 2016 ausgeschüttet wurden. Die Ausschüttung erfolgte mittels dem Werk- und Ausschüttungssystem W&A 2.0. Die Meldungen der Sender an die VFF GmbH erfolgen aufgrund des Systems namens Prodis II, mit dem sichergestellt wird, dass die Daten auf elektronischem Wege an die VFF GmbH geliefert werden.
Ergänzt wurde das Meldeverfahren durch das neue System ProdisWeb, welches ab 2014 ausschließlich zur Anwendung gelangt und den Produzenten den direkten Zugriff auf ihre Werke ermöglicht.
Das Werk- und Ausschüttungssystem der VFF GmbH ermöglicht einen Abgleich mit den für den Produzenten gemeldeten Werken auf der Basis der GfK-Daten und gewährleistet den Aufbau eines Werkregisters für den einzelnen Produzenten. Es erlaubt dem Produzenten weiterhin Korrekturmeldungen sowie die Klassifizierung im Bereich der Dokumentation.
Im Jahr 2015 erfolgten verschiedene Ausschüttungen für Auslandserlöse in Höhe von EUR 2.269.210,06. Nachauswertungen für den Bereich Auftragsproduktion fanden für die Jahre 2010 bis 2011 in Höhe von EUR 12.077,65 statt.
Im Geschäftsjahr fanden Ausschüttungen der Kabelweitersendevergütung für den Bereich der in- und ausländischen Sendeunternehmen für 2014 in Höhe von EUR 14.871.037,61 statt, ein Betrag in Höhe von EUR 27.969,11 wurde in das Ausschüttungsjahr 2015 umgegliedert.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF GmbH am 29. Juni 2015 in München befasste sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2014 mit der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlussprüfers, mit Änderungen der Verteilungspläne sowie der Entsendung der Mitglieder des Aufsichtsrates für die Wahlperiode 2016 bis 2018.
Erlöse
Die Erlöse der Geräte-/Speichermedienabgabe gemäß § 54 UrhG haben im Geschäftsjahr 2015 EUR 3.164.660,08 betragen.
Aus der Geräte-/Speichermedienabgabe Ausland erzielte die VFF GmbH Erträge im Jahr 2015 in Höhe von EUR 2.680.734,08.
Im Bereich der Kabelweiterleitungsrechte erzielte die VFF GmbH auf der Grundlage des Kabelglobalvertrags für 2015 von den Kabelnetzbetreibern Erlöse in Höhe von EUR 17.275.690,19 sowie im Rahmen der Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) für die Kabelweiterleitung in Hotels Erlöse in Höhe von EUR 359.492,80.
Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der so genannten Ladenklausel gemäß dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen EUR 20.451,68.
Aus der Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) erzielte die VFF GmbH Erlöse in Höhe von EUR 236.095,39.
Für die Abgeltung der so genannten Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung einen Betrag in Höhe von EUR 10.225,84.
Im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF GmbH Erlöse in Höhe von EUR 55.081,37.
In der Gewinn- und Verlustrechnung der VFF GmbH sind Gesamterträge in Höhe von EUR 24.168.111,31 sowie ein Gesamtaufwand in Höhe von EUR 1.041.257,69 ausgewiesen. Der Gesamtaufwand beträgt 4,31 % der Gesamterträge.
Sozial-/Förderfonds
Zum 31. Dezember 2015 ist für den Sozialfonds ein Betrag in Höhe von EUR 515.894,58 und für den Förderfonds ein Betrag in Höhe von EUR 1.688.114,11 zurückgestellt.
In der Beiratssitzung vom 16. April 2015 hat aufgrund der vorhandenen Mittel im Sozialfonds der Beirat beschlossen, einen Betrag von EUR 500.000,00 der Verteilrückstellung zuzuführen. Dabei werden EUR 170.000,00 der Verteilrückstellung gemäß § 54 UrhG für das Jahr 2015 und EUR 330.000,00 der Verteilrückstellung aus der Kabelweitersendung gemäß § 20b UrhG für das Jahrs 2015 zugeführt. Darüber hinaus wird die Zuführung zum VFF-Sozialfonds für die Jahre 2015 und 2016 ausgesetzt.
Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 2015 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von EUR 40.981,36 geleistet werden.
Im Jahr 2015 konnte an 18 Studenten der Hochschulen aus Köln, Berlin, Ludwigsburg und München das VFF-Stipendium in Höhe von jeweils EUR 6.600,00 pro Jahr vergeben werden. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhte sich die Anzahl der Stipendien um zwei Stipendien. Für die Ausschreibungen der Förderung ab dem Wintersemester 2015/2016 sind 41 Bewerbungen (im Vorjahr 51) eingegangen, über die im April 2015 entschieden wurde.
Die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Stuttgart wurde im Jahr 2015 von EUR 40.000,00 auf EUR 50.000,00 erhöht. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, wurde mit EUR 25.000,00, das EMR Europäisches Medienrechtsinstitut mit einem Betrag von EUR 20.000,00 gefördert.
Zum 21. Mal vergeben wurde der VFF Young Talent Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen mit einem Preisgeld von EUR 7.500,00. Der VFF
Young Talent Award ist die höchst dotierte Auszeichnung des Festivals.
Zum 20. Mal vergeben wurde der mit EUR 25.000,00 dotierte VFF TV Movie Award, der zum Andenken an den im Jahr 2008 verstorbenen langjährigen Geschäftsführer der VFF GmbH in „Bernd Burgemeister Filmpreis“ umbenannt wurde. Der Preis zeichnet die beste inländische TV-Produktion im Rahmen des Filmfests München aus. Der Preisträger 2015 war „Der Fall Barschel“, Produzentin Ariane Krampe, Zeitsprung Pictures GmbH.
Der Kindermedienpreis „Weißer Elefant“ wird mit EUR 14.000,00 gefördert.
Erstmals vergeben wurde der VFF Produzentenpreis beim Filmfest Hamburg, welcher mit EUR 25.000,00 dotiert ist.
Zum 13. Mal wurde von der VFF GmbH im Rahmen des Berlinale Talent Campus auf dem Berlinale Coproduction-Market der „VFF Highlight Pitch“ vergeben. Der Preis ist seit dem Jahr 2012 mit EUR 10.000,00 dotiert. Seit 2013 werden zusätzlich zwei Nominierungen mit je EUR 1.000,00 ausgelobt. Eine Jury hat drei Preisträger ausgewählt und anlässlich der Berlinale den Gewinner ausgezeichnet. Weiterhin stellt die VFF GmbH einen Entwicklungsbeitrag von bis zu EUR 15.000,00 für Maßnahmen im Umfeld des Pitches den Internationalen Filmfestspielen Berlin zur Verfügung. Die VFF GmbH ist damit offizieller Partner des Talent Campus auf der Berlinale. Beim Empfang der Deutschen Filmhochschulen auf der Berlinale unter der Schirmherrschaft des Staatsministers für Kultur und Medien ist die VFF GmbH Hauptsponsor. Sie unterstützt die Tätigkeiten des Verbundes der Deutschen Filmhochschulen.
Des Weiteren erhielt die Deutsche Akademie der Darstellenden Künste einen Betrag in Höhe von EUR 22.500,00. Die Hamburg Media School wurde mit einem Betrag von EUR 53.000,00 im Rahmen der Privat Public Partnership unterstützt.
Das Dokumentarfilmfestival Non Fiktionale in Bad Aibling wurde mit EUR 5.000,00 gefördert, das Dok.Fest München einschließlich Dok.Forum mit EUR 22.000,00, die DOK-Akademie mit EUR 20.000,00.
Die Förderung der BAF Bayerische Akademie für Fernsehen erfolgte im Geschäftsjahr mit EUR 35.000,00 und ist bis 2018 auf diese jährliche Höhe festgelegt.
Die Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen wird für den Aufbau des Bestands von hervorragenden Sendungen der deutschen Programmgeschichte mit EUR 15.150,00 unterstützt.
Erfolgreich etabliert hat sich das VFF Business Angel Programm, mit dem junge Produktionsfirmen neben finanzieller Unterstützung auch einen Business Angel zur Seite gestellt erhalten. Ziel der Initiative ist es, in der Anfangsphase eines Projekts die notwendige Unterstützung zu geben. Derzeit werden zwei Firmen im Rahmen des Programms betreut.
Die Schriftenreihe Medienrecht, Medienproduktion und Medienökonomie, die herausgegeben wird von Herrn Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, Herrn Prof. Dr. Oliver Castendyk, Herrn Prof. Dr. Georg Feil, Herrn Prof. Dr. Johannes Kreile und Frau Christiane von Wahlert hat im Jahr 2014 neben dem Filmstatistischen Jahrbuch weitere Publikationen veröffentlicht. Die Schriftenreihe erscheint in der Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden.
Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen aus dem Förderfonds in Höhe von EUR 814.869,32.