Allgemein
Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 2012, wie in den Vorjahren, bei der Vorbereitung bzw. Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leermedien- und Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG einschließlich der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leermedien-/Geräteabgabe vornimmt sowie im Bereich der Kabelweitersenderechte gemäß § 20b UrhG. Aufgrund der Kündigung der Wahrnehmungsverträge der Sender der ProSieben Sat.1 Media AG sowie N 24 zum 31. Dezember 2011 hat die VFF GmbH mit der VG Media eine Inkassovereinbarung abgeschlossen, die im Bereich der Auftragsproduktion die bisherige Abwicklung der Ausschüttungen an die Auftragsproduzenten sicherstellt. Die Eigenproduktionen dieser Sender wird die VG Media auf der Grundlage der Erhebungsstatistik der VFF GmbH unmittelbar im Rahmen der ZPÜ geltend machen.
Die Umsetzung der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neuregelung des Rechts der privaten Vervielfältigung stellt die Verwertungsgesellschaften nach wie vor vor große Herausforderungen und führt zu einem Stocken der Ausschüttungen. Grund hierfür ist, dass die Industrie sämtliche Verträge, mit denen die Abgeltung der Vergütungssätze für Bildaufzeichnungsgeräte, Speichermedien und Leerträger geregelt waren, gekündigt und die Zahlungen eingestellt hat. Entsprechend den gesetzlichen Neuregelungen haben die Verwertungsgesellschaften innerhalb der ZPÜ eine Tarifierung sämtlicher in Frage kommenden Geräte vorgenommen. Da sich die Industrie weigerte, die Tarife im Wege von Verhandlungen einvernehmlich zu vereinbaren, haben die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften entsprechende Schiedsstellenverfahren eingeleitet, die seit dem Jahr 2010 streitig verhandelt werden; teilweise sind diese Verfahren bereits beim OLG anhängig. Zahlungen für zahlreiche Geräte, die seit 2008 auf den Markt gebracht worden sind, erfolgten „Ÿ mit Ausnahme des sogenannten BCH-Vergleiches für Computer in den Jahren 2008 bis 2010 „Ÿ bisher nicht. Durch die so genannte „Padawan-Entscheidung“ des EuGH wird die Durchsetzung von Ansprüchen weiter erschwert, da die Industrie auf der Grundlage des EuGH-Urteils Abgaben auf solche Leermedien und Geräte, die für den gewerblichen Bereich bestimmt sind, überhaupt keine Abgabe entrichten will. Die ZPÜ ist dagegen der Auffassung, dass auch bei gewerblich genutzten Geräten die Möglichkeit für Vervielfältigungen nach §§ 53 ff. UrhG und damit die Abgabepflicht dem Grundsatz nach besteht, jedoch über die Höhe verhandelt werden muss.
Die ZPÜ führt das Schiedsstellenverfahren mit dem Branchenverband Bitkom e. V. um die Abgabe auf PCs. Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat in einer Entscheidung vom 15. Februar 2012 einen Gesamtvertrag vorgeschlagen, der von den ZPÜ-Gesellschaftern nicht akzeptiert wurde; der Rechtsstreit liegt dem OLG München vor.
Die Verhandlungen mit dem Informationskreis Magnetband (IM) für die Abgabe auf CD-, DVD-Rohlinge und Blu-ray-discs konnten im Jahr 2012 nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden, die ZPÜ hat zwischenzeitlich Tarife im Bundesanzeiger veröffentlicht und hat auch in diesem Bereich weitere Schiedsstellenverfahren bei der Schiedsstelle im Deutschen Patent- und Markenamt angestrengt. Ebenfalls streitig verhandelt wurden die Vergütungen für externe Festplatten ab 1. Januar 2010. Im Gesamtverfahren zwischen dem ZVEI und der ZPÜ über die Vergütungspflicht von Videorekordern, DVD-Rekordern und MP3-Playern liegt ein Schiedsstellenspruch vor, dem von beiden Seiten widersprochen wurde, so dass auch hier die Auseinandersetzung vor dem OLG München fortgesetzt wird.
Im Rahmen der Aufteilung der ZPÜ-Erlöse konnte im Jahr 2012 eine Einigung zwischen den Verwertungsgesellschaften bei der Erarbeitung eines transparenten Verteilungssystems erzielt werden. Die Zustimmung des Deutschen Patent- und Markenamtes zu dieser Aufteilung steht noch aus. Ausgangspunkt für die Verteilung ist eine produktbezogene Bildung von Verteilungssummen innerhalb der ZPÜ nach den jeweiligen Geräten, also z. B. PCs, Musikhandys, Festplattenrecorder, Rohlinge usw. In einem nächsten Schritt erfolgt eine Aufteilung nach Werkgruppen, d. h. mit welchen Geräten die jeweiligen Werkgruppen aufgenommen werden. Im dritten Schritt wird die Aufteilung pro Gerät auf die Bereiche Urheber, Produzenten und ausübende Künstler erfolgen, anschließend die Zuweisung an die einzelnen Verwertungsgesellschaften. Grundlage ist eine Studie zum Kopierverhalten bei der GfK (Gesellschaft für Konsumforschung, Nürnberg), welche die Mitschnitte in den einzelnen Werkgruppen erfasst. So wird für die Zwecke der Berechnung der Vergütungshöhen eine differenzierte Wertung nach Spielfilm, Serie, Dokumentation, Hörbuch, Musik sowie für die Bereiche Werbung und Pornographie vorgenommen, die Aufteilung sieht bestimmte Wertigkeiten für einzelne Werkgruppen vor, die ebenfalls in die Berechnung einfließen.
Nachdem im Dezember 2008 eine Grundsatzeinigung mit den in der ANGA (Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e. V., Köln) vertretenen Kabelnetzbetreibern zur Abgeltung der Rechte der Kabelweitersendung gemäß § 20b UrhG erzielt werden konnte, lag der Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich Kabelweitersendevergütung bei der Einbeziehung weiterer Verpflichteter, insbesondere im Bereich IP-TV. Die Ausschüttungen für das Jahr 2011 erfolgten im Berichtsjahr.
In der Beiratssitzung vom 8. November 2012 wurde der Verteilungsplan für das Aufkommen aus der Geräte-/Leermedienabgabe gem. § 54 Abs. 1 UrhG neu gefasst. Ziel der Neufassung war es, eine von zahlreichen Wahrnehmungsberechtigten angenommene Diskrepanz zwischen fiktionalen und non-fiktionalen Programmen, insbesondere Dokumentationen und Unterhaltungsprogramme bei einer Ausstrahlung in der Prime Time auszugleichen. Der neu gefasste Verteilungsplan sieht ab dem Ausschüttungsjahr 2011 vor, dass alle Programme, die in der Prime Time ausgestrahlt werden, mit einem höheren Punktwert versehen werden. Dazu wird ein Prime-Time-Faktor eingeführt, der die Zeit von 19:00 - 22:30 Uhr als Starttermin umfasst. Da der Prime-Time-Faktor von 200,0 % zu einer Verdoppelung der Wertung der in diesem Zeitrahmen ausgestrahlten Programme führt, hat der Beirat die Zuschläge auf insgesamt maximal 400,0 % begrenzt, das heißt die Ausstrahlung eines fiktionalen Programms in der Prime Time erhält 400,0 %. Die fiktionalen Programme daily werden von 150,0 % auf 100,0 % abgesenkt. Die VFF GmbH wird künftig auch Digitalprogramme erfassen, wonach solche Programme in die Ausschüttung mit einbezogen werden, die einen gesamtdeutschen Marktanteil von mindestens 0,5 % aufweisen. Bezugsgröße ist dabei entweder die Gesamtzahl der Zuschauer ab 3 oder die Zielgruppe der 14 – 49jährigen. Programme, die einen Marktanteil von 0,5 % erreichen, erhalten im Verteilungsplan eine Wertigkeit von 5,0 %, Regionalprogramme werden künftig nicht mehr berücksichtigt.
Der Beirat befasste sich auch intensiv mit den Auswirkungen des Urteils des Landgerichts Leipzig vom 8. August 2012 sowie des Berufungsurteils des OLG Dresden vom März 2013 zur sogenannten VFF-Klausel und hat eine Arbeitsgruppe eingerichtet, in der verschiedene mögliche Konstellationen für eine Änderung des Verteilungsplanes erörtert werden sollen.
Auf Anregung des Deutschen Patent- und Markenamtes wurden Bestimmungen in die Verteilungspläne aufgenommen, mit denen Fragen der Nachverteilung nunmehr ebenso geregelt wird, wie Regelungen für den Fall vorgesehen sind, dass im Verteilungsplan systematische Verteilungsfehler vorliegen, die nachträglich zu korrigieren sind.
Der Verteilungsplan für das Aufkommen aus der Kabelweitersendung im Bereich Sendeunternehmen gemäß § 20b UrhG gilt in der Fassung vom 8. November 2012. Dieser Verteilungsplan sieht als Ausschüttungsgrundsatz vor, dass für die Verteilung maßgeblich die technische Reichweite eines Programmangebotes im Kabel ist. Weiterhin berücksichtigt dieser bei der Verteilung die Akzeptanz eines Programms und den Beitrag zur kulturellen Vielfalt unter Berücksichtigung der Ausgewogenheit eines Programmangebotes im Kabel. Die Gewichtung zwischen in- und ausländischen Programmangeboten berücksichtigt darüber hinaus auch die höheren Kabelentgelte im Ausland im Interesse einer Harmonisierung grenzüberschreitender Einspeisungen. Für regionale und lokale Angebote wird aufgrund deren Ausstrahlungsdauer und der Begrenzung des Ausstrahlungsgebietes die Ausschüttungssumme auf insgesamt 4,0 % des jeweiligen Ausschüttungsbetrages eines Jahres begrenzt. Für Sender mit der geringsten technischen Reichweite und der geringsten Seherschaft pro Tag sieht der Verteilungsplan eine Begrenzung auf insgesamt 10,0 % des Ausschüttungsvolumens vor.
Die VFF ist seit dem Jahr 2005 weiterhin Gesellschafterin der ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen, Bonn). Durch diese Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne eigenes Vermögen werden die Rechte der Auftragsproduzenten für die Kabelweiterleitung in Hotels und Gaststätten geltend gemacht. Aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses vom 14. Dezember 2006 erhält die VFF 4,1 % der Erlöse der ZWF.
Mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter führten die Verhandlungen über eine Abgeltung der Rechte gemäß § 20b UrhG für die Kabelweitersendung von Programmen in Hotels im Jahr 2010 zu einer Erhöhung der Vergütung, eine Verteilung der Gelder im Jahr 2012 wurde im Hinblick auf die Aufteilungsgespräche in der ZPÜ zurückgestellt.
Die VG Wort als Verhandlungsführer für die Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG an Schulen hat im Oktober 2009 mit den Ländern eine erste Verhandlung durchgeführt, nachdem der bisherige Gesamtvertrag von den Verwertungsgesellschaften zum 31. Juli 2009 gekündigt worden war. Es bestand insoweit Übereinstimmung, dass an der Struktur des bisherigen Gesamtvertrages festgehalten werden soll, dass aber neue Erhebungen stattfinden sollen, um das Erhöhungsverlangen der Verwertungsgesellschaften zu verifizieren. Hierzu wurde eine neue Großerhebung im Schuljahr 2010/2011 durchgeführt, die Modalitäten wurden einvernehmlich festgelegt. Ergebnisse hierzu liegen noch nicht vor.
Die Filmverwertungsgesellschaften sowie VG Wort, GVL und GEMA nehmen seit 2002 die Rechte aus der Bibliothekstantieme gemäß § 27 Abs. 2 UrhG in der Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT) wahr. Die ZBT hat einen neuen Vertrag für die Jahre 2010 bis 2014 abgeschlossen. Die Höhe steigt von EUR 16.799.139,00 für das Jahr 2010 auf EUR 17.222.621,00 im Jahr 2014 an. Die bestehende Binnenverteilung der ZBT wird fortgeführt.
Für den Bereich der Intranet-Nutzung an Hochschulen gemäß § 52a UrhG konnten die Verwertungsgesellschaften – mit Ausnahme der VG Wort – für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken und Werkteilen – mit Ausnahme von Sprachwerken – für Zwecke des Unterrichts und der Forschung an Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen, die öffentlich-rechtlich organisiert sind und überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Länder grundfinanziert sind, über die Fortsetzung des Vertrages in den Jahren 2013 und 2014 am 9. Januar 2013 eine entsprechende Einigung erreichen. Hiernach zahlen die Länder an die Verwertungsgesellschaften für das Jahr 2013 einen Betrag von EUR 1.250.000,00 und für das Jahr 2014 einen Betrag von EUR 1.450.000,00. Damit konnte im Vergleich zur Zahlung des Jahres 2012 in Höhe von 1 Mio. Euro eine deutliche Steigerung erzielt werden. Die repräsentativen Erhebungen der Nutzung nach § 52a UrhG, die im Rahmen dieser Vereinbarung vorgenommen wurden, haben gezeigt, dass ein deutlicher Anstieg der Nutzung von Filmsequenzen vorliegt. Der Anteil der VFF beträgt am Gesamtaufkommen 3,81 %.
Die Abgeltung der Rechte gemäß § 52 UrhG erfolgt im Rahmen der Verträge mit der KMK Kultusministerkonferenz.
Der mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Jahr 2004 abgeschlossene Vertrag über die Nutzung der Aufzeichnung und Wiedergabe von Funksendungen für die Nutzung nicht gewerblicher Art wurde ebenso wie die Vereinbarung mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung fortgesetzt.
Mit der Stiftung Deutsche Kinemathek konnte gemeinsam mit der VG Bild-Kunst, der VG Wort und der GVL der Vertrag über Mitschnitte von kulturell bedeutenden Fernsehwerken und deren Nutzung bei Ausstellungen der Deutschen Kinemathek fortgesetzt werden.
Die Ausschüttung der Geräte- und Leermedienvergütung erfolgte für das Jahr 2009 im Februar 2012. Der Punktwert wurde auf EUR 3,00 festgesetzt. Die fertiggestellte Ausschüttung für das Jahr 2010 wurde gemäß Beiratsbeschluss vom 18. April 2013 zurückgestellt, weil der Beirat im Lichte des Urteils des OLG Dresden zur sogenannten VFF-Klausel über eine Änderung des Verteilungsplans beschließen will, dessen Ergebnis bei der Verteilung für das Jahr 2010 berücksichtigt werden soll. Im Übrigen hat der Beirat klargestellt, dass die bisherigen Ausschüttungen auf der Grundlage eines genehmigten Verteilungsplanes ordnungsgemäß erfolgt sind.
Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen EUR 4.740.000,00 für 2009 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte EUR 4.565.793,97 ausgeschüttet wurden. Die Ausschüttung erfolgte mittels dem Werk- und Ausschüttungssystem W+A. Die Meldungen der Sender an die VFF GmbH erfolgen aufgrund des Systems namens Prodis II, mit dem sichergestellt wird, dass die Daten auf elektronischem Wege an die VFF GmbH geliefert werden.
Das Werk- und Ausschüttungssystem ermöglicht einen Abgleich mit den GfK-Daten und den Aufbau eines Werkregisters für den einzelnen Produzenten. Weiterhin erlaubt das System, fiktionale Programme gesondert zu erfassen. Der Verteilungsplan sieht entsprechende Gewichtungen für fiktionale und non-fiktionale Programme vor.
Der Beirat hatte in seiner Sitzung vom 31. März 2004 die Kriterien für das Vorliegen einer Auftragsproduktion im Sinne des Verteilungsplans der VFF GmbH definiert. Eine Auftragsproduktion liegt demgemäß vor,
a) wenn ein Rundfunksender einem Produzenten den Auftrag zur Herstellung des Films erteilt und die Finanzierung dem Sender maßgeblich, d. h. mindestens 90,0 %, zuzurechnen ist, oder
b) wenn ein Rundfunksender sich während des gesamten Produktionsprozesses aufgrund vertraglicher Regelungen sämtliche Letztentscheidungsrechte im Bereich des kreativen und wirtschaftlichen Bereichs vorbehält und Vertragsklauseln verwendet, wie sie üblicherweise in einem Auftragsproduktionsvertrag vorhanden sind. Hierzu zählen u. a.
· Letztentscheidungsrecht über die inhaltliche Ausgestaltung des Films
· Letztentscheidungsrecht über Regisseur, Darsteller und weitere Kreative in der Produktion
· Abnahmebestimmung für einzelne Werkteile
· Mitfinanzierungsanteil von mindestens 80,0 %; in Zweifelsfällen ist der Finanzierungsanteil im Verhältnis zu den Gesamtherstellungskosten vom Produzenten nachzuweisen.
Sofern die genannten Kriterien keine eindeutige Zuordnung ermöglichen, liegt dann keine Auftragsproduktion vor, wenn sich der Rechteerwerb des Senders auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Im Jahr 2012 fanden Ausschüttungen für Auslandserlöse für die Jahre 1993 bis 2010 in Höhe von insgesamt EUR 2.025.479,30 statt. Weiterhin fanden Nachauswertungen für den Bereich Auftragsproduktion für die Jahre 2007 bis 2009 in Höhe von EUR 33.904,72 statt.
Im Geschäftsjahr fand die Ausschüttung der Kabelweitersendevergütung für 2011 für den Bereich der in- und ausländischen Sendeunternehmen in Höhe von EUR 15.560.341,60 statt.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 25. Juni 2012 in München befasste sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2011 mit der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlussprüfers und der Entsendung der Aufsichtsratsmitglieder für den Zeitraum 1. Januar 2013 bis 31. Dezember 2015, mit dem Entwurf einer Richtlinie der EU zu Verwertungsgesellschaften und Änderungen der Verteilungspläne.
Erlöse
Die Erlöse der Geräte-/Leermedienabgabe gemäß § 54 UrhG haben im Geschäftsjahr 2012 EUR 2.306.937,10 betragen.
Aus der Geräte-/Leermedienabgabe Ausland erzielte die VFF GmbH Erträge im Jahr 2012 in Höhe von EUR 2.172.982,35.
Im Bereich der Kabelweiterleitungsrechte erzielte die VFF GmbH auf der Grundlage des Kabelglobalvertrags für 2012 von den Kabelnetzbetreibern Erlöse in Höhe von EUR 16.947.427,84 sowie im Rahmen der Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) für die Kabelweiterleitung in Hotels Erlöse in Höhe von EUR 220.134,10.
Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der so genannten Ladenklausel gemäß dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen EUR 20.451,68.
Aus der Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) erzielte die VFF GmbH Erlöse in Höhe von EUR 85.310,62.
Für die Abgeltung der so genannten Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung einen Betrag in Höhe von EUR 23.177,52. Aufgrund des Vertrags mit dem Bundesamt für Katastrophenschutz erzielte die VFF GmbH Einnahmen in Höhe von EUR 7.500,00.
Im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF GmbH Erlöse in Höhe von EUR 47.158,82.
In der Gewinn- und Verlustrechnung der VFF GmbH sind Gesamterträge in Höhe von EUR 22.470.430,65 sowie ein Gesamtaufwand in Höhe von EUR 788.356,34 ausgewiesen. Der Gesamtaufwand beträgt 3,51 % der Gesamterträge.
Verwaltung
Die Verwaltungsaufwendungen der VFF GmbH haben im Berichtsjahr EUR 788.356,34 betragen. Das sind 3,61 % der gesamten Verwertungserlöse von EUR 21.831,080,03.
Investitionen
Im Berichtsjahr erfolgten Zugänge im Sachanlagevermögen in Höhe von TEUR 1 sowie im Finanzanlagevermögen in Höhe von TEUR 13 (Erhöhung Aktivwert der Rückdeckungsversicherung).
Sozial-/Förderfonds
Zum 31. Dezember 2012 ist für den Sozialfonds ein Betrag in Höhe von EUR 882.421,94 und für den Förderfonds ein Betrag in Höhe von EUR 1.176.683,80 zurückgestellt.
Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 2012 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von EUR 18.894,26 geleistet werden. Der Beirat hat in Fortsetzung der bisherigen Praxis der Stipendienvergabe für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen durch den Förderfonds, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von EUR 32.500,00 für insgesamt vier Stipendien aus den Mitteln des Förderfonds zur Verfügung zu stellen.
Im Jahr 2012 konnten an 20 Studenten der Hochschulen aus Köln, Berlin, Ludwigsburg und München das VFF-Stipendium in Höhe von jeweils EUR 6.600,00 pro Jahr vergeben werden. Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Anzahl der Stipendien gleich. Für die Ausschreibungen der Förderung ab dem Wintersemester 2012/2013 sind 60 Bewerbungen eingegangen, über die im April 2013 entschieden wurde.
Fortgesetzt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von EUR 40.000,00. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit EUR 25.000,00 unterstützt werden.
Zum 18. Mal vergeben wurde der VFF Young Talent Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen mit einem Preisgeld von EUR 7.500,00. Der VFF Young Talent Award ist nach wie vor die höchst dotierte Auszeichnung des Festivals.
Das Studentenfilmfestival „sehsüchte“ in Potsdam wurde erneut mit EUR 8.500,00 unterstützt.
Zum 17. Mal vergeben wurde der mit EUR 25.000,00 dotierte VFF TV Movie Award, der zum Andenken an den im Jahr 2008 verstorbenen langjährigen Geschäftsführer der VFF GmbH in „Bernd Burgemeister Filmpreis“ umbenannt wurde. Der Preis zeichnet die beste inländische TV-Produktion im Rahmen des Filmfests München aus. Der Preisträger 2012 war „Riskante Patienten“, Produzenten Uli Putz, Jacob Clausen und Susanne Ottersbach, Clausen, Wöbke + Putz Filmproduktion GmbH.
Zum 11. Mal wurde von der VFF GmbH im Rahmen des Berlinale Talent Campus auf dem Berlinale Coproduction-Market der „VFF Highlight Pitch“ vergeben. Der Preis ist im Jahr 2012 erstmals mit EUR 10.000,00 dotiert. Ab dem Jahr 2013 werden zusätzlich die Nominierten mit EUR 1.000,00 ausgelobt. Eine Jury hat drei Preisträger nominiert und anlässlich der Berlinale den Gewinner ausgezeichnet. Weiterhin stellt die VFF GmbH einen Entwicklungsbeitrag von bis zu EUR 15.000,00 für Maßnahmen im Umfeld des Pitches den Internationalen Filmfestspielen Berlin zur Verfügung. Die VFF GmbH ist damit offizieller Partner des Talent Campus auf der Berlinale. Beim Empfang der Deutschen Filmhochschulen auf der Berlinale unter der Schirmherrschaft des Staatsministers für Kultur und Medien ist die VFF GmbH Hauptsponsor. Sie unterstützt die Tätigkeiten des Verbundes der Deutschen Filmhochschulen.
Des Weiteren erhielt die Deutsche Akademie der Darstellenden Künste einen Betrag in Höhe von EUR 22.500,00 Die Hamburg Media School wurde mit einem Betrag von EUR 50.000,00 im Rahmen der Privat Public Partnership unterstützt.
Das Dokumentarfilmfestival Non Fiktionale in Bad Aibling wurde mit EUR 5.000,00 gefördert, das Dok-Festival München mit EUR 7.000,00.
Das Gründerzentrum NRW wurde im Jahr 2012 mit EUR 20.000,00, der Studiengang Produktion an der BAF einmalig mit EUR 15.000,00 unterstützt.
Die Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen wird für den Aufbau des Bestands von hervorragenden Sendungen der deutschen Programmgeschichte mit EUR 15.100,00 unterstützt.
Erfolgreich etabliert hat sich das VFF Business Angel Programm, mit dem junge Produktionsfirmen neben finanzieller Unterstützung auch einen Business Angel zur Seite gestellt erhalten. Ziel der Initiative ist es, in der Anfangsphase eines Projekts die notwendige Unterstützung zu geben. Derzeit werden vier Firmen im Rahmen des Programms betreut.
Die Schriftenreihe Medienrecht, Medienproduktion und Medienökonomie, die herausgegeben wird von Herrn Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, Herrn Prof. Dr. Oliver Castendyk, Herrn Prof. Dr. Georg Feil, Herrn Prof. Dr. Johannes Kreile und Frau Christiane von Wahlert hat im Jahr 2013 neben dem Filmstatistischen Jahrbuch weitere Publikationen veröffentlicht. Die Schriftenreihe erscheint in der Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden.
Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen aus dem Förderfonds in Höhe von EUR 874.691,72.
Interna
Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen zum 31. Dezember 2012 beträgt 1.863 nach 1.815 im Vorjahr.
Im Jahr 2012 fanden zwei Beiratssitzungen sowie zwei Aufsichtsratssitzungen statt.
Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung vom 8. November 2012 Herrn Prof. Dr. Norbert P. Flechsig als Aufsichtsratsvorsitzenden sowie Herrn Alexander Thies als seinen Stellvertreter wiedergewählt.
In der Gesellschafterversammlung vom 25. Juni 2012 wurde der Jahresabschluss 2011 festgestellt, dem Geschäftsführer sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. Weiterhin wurde über die neu gefassten Verteilungspläne beschlossen.
Der Internetauftritt der VFF GmbH unter www.vff.org wurde in 2011 neu gestaltet. Die VFF GmbH ist auch unter der weiteren Domain www.vffvg.de zu erreichen.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 wurden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Offenlegung erfolgt nur im elektronischen Bundesanzeiger.