Allgemein
Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 2010 wie in den Vorjahren bei der Vorbereitung bzw. Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG einschließlich in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt sowie im Bereich der Kabelweitersenderechte gemäß § 20b UrhG und der Überarbeitung des Verteilungsplanes für die Ausschüttungen an die in- und ausländischen Sender und deren Durchführung für das Jahr 2009.
Die Umsetzung der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Neuregelung des Rechts der privaten Vervielfältigung stellt die Verwertungsgesellschaften nach wie vor große Herausforderungen und führt derzeit zu einem Stocken der Ausschüttungen. Grund hierfür ist, dass die Industrie sämtliche Verträge, mit denen die Abgeltung der Vergütungssätze für Bildaufzeichnungsgeräte, Speichermedien und Leerträger geregelt waren, gekündigt und Zahlungen eingestellt hat. Entsprechend den gesetzlichen Neuregelungen mussten die Verwertungsgesellschaften innerhalb der ZPÜ eine Tarifierung sämtlicher in Frage kommenden Geräte vornehmen. Da sich die Industrie weigerte, die Tarife im Wege von Verhandlungen einvernehmlich zu vereinbaren, haben die in der ZPÜ zusammengeschlossenen Verwertungsgesellschaften entsprechende Schiedsstellenverfahren eingeleitet, die im Jahr 2010 streitig verhandelt wurden und bei denen erste empirische Untersuchungen von der Schiedsstelle in Auftrag gegeben wurden. Zahlungen für Geräte, die zwischen 2008 und 2010 auf den Markt gebracht worden sind, erfolgten bisher nicht. Durch die so genannte „Padawan-Entscheidung“ des EuGH wird die Durchsetzung von Ansprüchen weiter erschwert, da die Industrie auf der Grundlage des EuGH-Urteils Abgaben auf solche Leermedien und Geräte, die für den gewerblichen Bereich bestimmt sind, überhaupt nicht bezahlen will. Die ZPÜ ist dagegen der Auffassung, dass auch bei gewerblich genutzten Geräten die Möglichkeit für Vervielfältigungen nach §§ 53 ff. UrhG und damit die Abgabepflicht dem Grundsatz nach besteht, jedoch über die Höhe verhandelt werden muss. Sie hat auch ein entsprechendes Rechtsgutachten bei Prof. Dr. Dreier in Auftrag gegeben, das die Rechtsauffassung der ZPÜ stützt.
Die ZPÜ hat im Jahr 2010 mit dem Branchenverband Bitkom e.V. das Schiedsstellenverfahren um die Abgabe auf PCs fortgeführt. Mit dem Bundesverband Computerhersteller e.V. konnte 2010 ein Gesamtvertrag zur Abgeltung der von den Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte für die Abgabe auf Computer nach altem Recht endgültig abgeschlossen werden.
Der Vergleich sieht für die Vergangenheit eine Abgabehöhe auf einen PC in den Jahren 2002 und 2003 von EUR 3,15, in den Jahren 2004 bis 2007 von EUR 6,30 und ab dem Jahr 2008 von EUR 12,15 für PC ohne Brenner und EUR 13,65 für PC mit Brennern jeweils nach Gesamtvertragsnachlass von 20 % vor. Der Vergleich gilt zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2010. Er stellt auch die Grundlage für weitere Verhandlungen, sowohl mit Bitkom wie auch weiteren möglichen Gesamtvertragspartnern dar. Die Verhandlungen mit dem Informationskreis Magnetband (im) für die Abgabe auf CD-, DVD-Rohlinge und Blu-Ray Discs konnten im Jahr 2010 nicht erfolgreich zum Abschluss gebracht werden, die ZPÜ hat zwischenzeitlich Tarife im Bundesanzeiger veröffentlicht
und hat auch in diesem Bereich weitere Schiedsstellenverfahren bei der Schiedsstelle im Deutschen Patent- und Markenamt angestrengt. Ebenfalls streitig verhandelt wurden die Vergütungen für externe Festplatten ab 1. Januar 2010. Im Gesamtverfahren zwischen dem ZVEI und der ZPÜ über die Vergütungspflicht von Videorekordern, DVD-Rekordern und MP3-Playern liegt ein Schiedsstellenspruch vor, dem von beiden Seiten widersprochen wurde, so dass die Auseinandersetzung vor dem OLG München fortgesetzt wird.
Im Rahmen der Aufteilung der ZPÜ-Erlöse konnten im Jahr 2010 weitere Fortschritte bei der Erarbeitung eines transparenten Verteilungssystems gemacht werden. Ausgangspunkt für die Verteilung soll künftig eine produktbezogene Bildung von Verteilungssummen innerhalb der ZPÜ nach den jeweiligen Geräten, also z. B. PCs, Musikhandys, Festplattenrecorder, Rohlinge usw. sein. In einem nächsten Schritt erfolgt eine Aufteilung nach Werkgruppen, d. h. mit welchen Geräten die jeweiligen Werkgruppen aufgenommen werden. Im dritten Schritt soll dann die Aufteilung pro Gerät auf die Bereiche Urheber, Produzenten und ausübende Künstler erfolgen, anschließend die Zuweisung an die einzelnen Verwertungsgesellschaften. Hierzu haben die ZPÜ-
Gesellschafter eine Studie zum Kopierverhalten bei der GFK (Gesellschaft für Konsumforschung, Nürnberg) in Auftrag gegeben, welche im August 2010 vorgelegt wurde und bestätigt, dass die hauptsächliche Quelle für Vervielfältigung nach wie vor die Fernsehausstrahlung ist.
Nachdem im Dezember 2008 eine Grundsatzeinigung mit den in der ANGA (Verband Deutscher Kabelnetzbetreiber e.V., Köln) vertretenen Kabelnetzbetreibern zur Abgeltung der Rechte der Kabelweitersendung gemäß § 20b UrhG erzielt werden konnte, lag der Schwerpunkt der Tätigkeit im Bereich Kabelweitersendevergütung bei der Einbeziehung weiterer Verpflichteter, insbesondere im Bereich IP-TV. Eine Vereinbarung mit der Deutschen Telekom AG wurde abgeschlossen.
Überarbeitet wurde der neue Verteilungsplan für die Kabelweitersenderechte der Sender der Münchener Gruppe. Der Kabelglobalvertrag sieht eine Beteiligung der Verwertungsgesellschaften an den Einnahmen der Kabelnetzbetreiber von 3,3 % der Einnahmen vor.
Der Verteilungsplan für das Aufkommen aus der Kabelweitersendung im Bereich Sendeunternehmen gemäß § 20b UrhG gilt in der Fassung vom 2. Dezember 2009. Dieser Verteilungsplan sieht als Ausschüttungsgrundsatz vor, dass für die Verteilung maßgeblich die technische Reichweite eines Programmangebotes im Kabel ist. Weiterhin berücksichtigt dieser bei der Verteilung Akzeptanz eines Programms und den Beitrag zur kulturellen Vielfalt unter Ausgewogenheit eines Programmangebotes im Kabel. Die Gewichtung zwischen in- und ausländischen Programmangeboten berücksichtigt darüber hinaus auch die höheren Kabelentgelte im Ausland im Interesse einer Harmonisierung grenzüberschreitender Einspeisungen. Für regionale und lokale Angebote wird aufgrund deren Ausstrahlungsdauer und der Begrenzung des Ausstrahlungsgebietes die Ausschüttungssumme auf insgesamt 4 % des jeweiligen Ausschüttungsbetrages eines Jahres begrenzt.
Der Verteilungsplan sieht im Rahmen der Gewichtung Koeffizienten wie Seher pro Tag, technische Reichweite, Voll-/Spartenprogrammangebot und Sprache vor.
Die VFF ist seit dem Jahr 2005 weiterhin Gesellschafterin der ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen, Bonn). Durch diese Gesellschaft bürgerlichen Rechts ohne eigenes Vermögen werden die Rechte der Auftragsproduzenten für die Kabelweiterleitung in Hotels und Gaststätten geltend gemacht. Aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses vom 14. Dezember 2006 erhält die VFF 4,1 % der Erlöse der ZWF.
Mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter wurden die Verhandlungen über eine Erhöhung der Abgeltung der Rechte gemäß § 20b UrhG für die Kabelweitersendung von Programmen in Hotels begonnen, dabei wurde seitens der Bundesvereinigung der Musikveranstalter eine Erhöhung unter Hinweis auf die schwierige Situation der Hotels abgelehnt. Die Verhandlungen konnten im Jahr 2010 mit einer Erhöhung der Vergütung erfolgreich abgeschlossen werden.
Die VG Wort als Verhandlungsführer für die Vergütung von Ansprüchen nach § 52a UrhG an Schulen hat im Oktober 2009 mit den Ländern eine erste Verhandlung durchgeführt, nachdem der bisherige Gesamtvertrag von den Verwertungsgesellschaften zum 31. Juli 2009 gekündigt worden war. Es bestand insoweit Übereinstimmung, dass an der Struktur des bisherigen Gesamtvertrages festgehalten werden soll, dass aber neue Erhebungen stattfinden sollen, um das Erhöhungsverlangen der Verwertungsgesellschaften zu verifizieren. Hierzu wird eine neue Großerhebung im Schuljahr 2010/2011 durchgeführt, die Modalitäten wurden einvernehmlich festgelegt.
Die Filmverwertungsgesellschaften sowie VG Wort, GVL und GEMA nehmen seit 2002 die Rechte aus der Bibliothekstantieme gemäß § 27 Abs. 2 UrhG in der Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT) wahr. Die ZBT hat im Juni 2009 die vereinbarte Pauschalsumme zum 31. Dezember 2009 gekündigt. In Verhandlungen konnte über eine angemessene Erhöhung der bisherigen Pauschalsumme ab dem Jahr 2010 in Höhe von 5 % Einigkeit erzielt werden.
Für den Bereich der Intranet-Nutzung an Hochschulen gem. § 52a UrhG konnten die Verwertungsgesellschaften – mit Ausnahme der VG Wort – für das öffentliche Zugänglichmachen von Werken und Werkteilen – mit Ausnahme von Sprachwerken – für Zwecke des Unterrichts und der Forschung an Hochschulen oder sonstigen Einrichtungen, die öffentlich-rechtlich organisiert sind und überwiegend aus öffentlichen Mitteln der Länder grundfinanziert sind, eine entsprechende Einigung erreichen. Hiernach zahlen die Länder an die Verwertungsgesellschaften rückwirkend für das Jahr 2009 einen Betrag von EUR 731.000,00, für das Jahr 2010 einen Betrag von EUR 800.000,00 und für 2011 EUR 1 Mio. und für das Jahr 2012 ebenfalls EUR 1 Mio. Die interne Verteilung zwischen den Verwertungsgesellschaften konnte vor dem Hintergrund der mangelnden Erhebungsdaten noch nicht begonnen werden. Die repräsentativen Erhebungen der Nutzung nach § 52a UrhG im Rahmen dieser Vereinbarung sollen analog dem Verfahren zur Bibliothekstantieme gemäß § 27 Abs. 2 UrhG vorgenommen werden, d.h. die erste Datenerfassung wird im Jahr 2011 erfolgen. Hier werden die Verwertungsgesellschaften einen Verteilungsplan entwickeln.
Die Abgeltung der Rechte gemäß § 52 UrhG erfolgt im Rahmen der Verträge mit der KMK Kultusministerkonferenz.
Der mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Jahr 2004 abgeschlossene Vertrag über die Nutzung der Aufzeichnung und Wiedergabe von Funksendungen für die Nutzung nicht gewerblicher Art wurde ebenso wie die Vereinbarung mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung fortgesetzt.
Mit der Stiftung Deutsche Kinemathek konnte gemeinsam mit der VG Bild-Kunst, der VG Wort und der GVL der Vertrag über Mitschnitte von kulturell bedeutenden Fernsehwerken und deren Nutzung bei Ausstellungen der Deutschen Kinemathek fortgesetzt werden.
Die Ausschüttung der Geräte- und Leerkassettenvergütung erfolgte für das Jahr 2007 im Februar 2010 und für das Jahr 2008 im Dezember 2010. Der Punktwert wird auf EUR 4,00 für 2008 nach EUR 5,30 für 2007 festgesetzt. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen EUR 8.700.000,00 für 2007 und EUR
7.000.000,00 für 2008 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte EUR 7.592.608,79 für 2007 und EUR 5.853.882,00 für 2008 ausgeschüttet wurden. Die Ausschüttungen erfolgten mittels dem Werk- und Ausschüttungssystem W+A. Die Meldungen der Sender an die VFF erfolgen aufgrund des Systems namens Prodis II, mit dem sichergestellt wird, dass die Daten auf elektronischem Wege an die VFF geliefert werden.
Das Werk- und Ausschüttungssystem ermöglicht einen Abgleich mit den GfK-Daten und den Aufbau eines Werkregisters für den einzelnen Produzenten. Weiterhin erlaubt das System, fiktionale Programme gesondert zu erfassen. Der Verteilungsplan sieht entsprechende Gewichtungen für fiktionale und non fiktionale Programme vor.
Der Beirat hatte in seiner Sitzung vom 31. März 2004 die Kriterien definiert, wonach eine Auftragsproduktion im Sinne des Verteilungsplans der VFF vorliegt. Eine Auftragsproduktion liegt demgemäß vor,
a) wenn ein Rundfunksender einem Produzenten den Auftrag zur Herstellung des
Films erteilt und die Finanzierung dem Sender maßgeblich, d.h. mindestens
90 % zuzurechnen ist, oder
b) wenn ein Rundfunksender sich während des gesamten Produktionsprozesses
aufgrund vertraglicher Regelungen sämtliche Letztentscheidungsrechte im
Bereich des kreativen und wirtschaftlichen Bereichs vorbehält und Vertrags-
klauseln verwendet, wie sie üblicherweise in einem Auftragsproduktionsvertrag
vorhanden sind. Hierzu zählen u. a.
- Letztentscheidungsrecht über die inhaltliche Ausgestaltung des Films
- Letztentscheidungsrecht über Regisseur, Darsteller und weitere Kreative in der Produktion
- Abnahmebestimmung für einzelne Werkteile
- Mitfinanzierungsanteil von mindestens 80 %, in Zweifelsfällen ist der Finanzierungsanteil im Verhältnis zu den Gesamtherstellungskosten vom Produzenten nachzuweisen.
Sofern die genannten Kriterien keine eindeutige Zuordnung ermöglichen, liegt dann keine Auftragsproduktion vor, wenn sich der Rechteerwerb des Senders auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Der Anteil für das Aufkommen der Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern im Februar 2010 in Höhe von EUR 7.000.000,00 für 2007 und im Dezember 2010 in Höhe von 5.000.000,00 für 2008 überwiesen.
Im Jahr 2010 fanden weitere Nachausschüttungen in Höhe von insgesamt EUR 329.436,31 statt.
Der Punktwert für Regionalfensterprogramme in § 5 des Verteilungsplans wird beginnend ab dem Ausschüttungsjahr 2007 von 1 % auf 10 % angehoben. Sendungen, die aufgrund der Bewertung in § 5 keine ausschüttbaren Punktwerte erhalten können, werden gemäß Beschluss des Beirats vom 2. Dezember 2010 nicht erfasst.
Im Geschäftsjahr fanden Ausschüttungen der Kabelweitersendevergütung für den Bereich der inländischen und ausländischen Sendeunternehmen in Höhe von EUR 2.205.489,53 für 2007, in Höhe von EUR 2.657.957,74 für 2008 und in Höhe von EUR 13.224.961,20 für 2009 statt.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 12. August 2010 in München befasste sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2009, mit der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlussprüfers, mit den Auswirkungen der zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Urheberrechtsnovelle, insbesondere der Neuregelung der Geräte- und Leerträgerabgabe, dem Kabelglobalvertrag und dem hierzu erforderlichen Verteilungsplan für die Ausschüttung des Anteils der Sender sowie der Abgabepflicht auf neue digitale Speichermedien.
Erlöse
Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gemäß § 54 UrhG haben im Geschäftsjahr 2010 EUR 12.050.015,24 betragen.
Aus der Geräte-/Leerkassettenabgabe Ausland erzielte die VFF Erträge in Höhe von EUR 2.785.311,01 im Jahr 2010.
Im Bereich der Kabelweiterleitungsrechte erzielte die VFF auf der Grundlage des neuen Kabelglobalvertrags für 2010 von den Kabelnetzbetreibern Erlöse in Höhe von EUR 22.168.694,31 sowie im Rahmen der Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen (ZWF) für die Kabelweiterleitung in Hotels Erlöse in Höhe von EUR 219.703,38.
Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der so genannten Ladenklausel gemäß dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betragen EUR 20.451,68.
Aus der Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) erzielte die VFF Erlöse in Höhe von EUR 58.236,36.
Für die Abgeltung der so genannten Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse und Informationsamt der Bundesregierung einen Betrag in Höhe von EUR 48.572,83. Aufgrund des Vertrags mit dem Bundesamt für Katastrophenschutz erzielte die VFF Einnahmen in Höhe von EUR 7.500,00.
Im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF Erlöse in Höhe von EUR 49.597,32.
In der Gewinn- und Verlustrechnung der VFF sind Gesamterträge in Höhe von EUR 38.664.084,61 sowie ein Gesamtaufwand in Höhe von EUR 1.000.450,41 ausgewiesen. Der Gesamtaufwand beträgt 2,59 % der Gesamterträge.
Verwaltung
Die Verwaltungsaufwendungen der VFF haben im Berichtsjahr EUR 747.294,91 betragen. Das sind 2,00 % der gesamten Verwertungserlöse von EUR 38.664.084,61.
Investitionen
Im Berichtsjahr erfolgten Zugänge weder im immateriellen Anlagevermögen, noch im Sachanlagevermögen.
Sozial-/Förderfonds
Zum 31. Dezember 2010 ist für den Sozialfonds ein Betrag in Höhe von EUR 707.097,54 und für den Förderfonds ein Betrag in Höhe von EUR 1.633.775,79 zurückgestellt.
Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 2010 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von EUR 34.437,80 geleistet werden. Der Beirat hat in Fortsetzung der bisherigen Praxis der Stipendienvergabe für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen durch den Förderfonds, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von EUR 19.800,00 für insgesamt drei Stipendien aus den Mitteln des Förderfonds zur Verfügung zu stellen.
Im Jahr 2010 konnten an 18 Studenten der Hochschulen aus Köln, Berlin, Ludwigsburg und München das VFF-Stipendium in Höhe von jeweils EUR 6.600,00 pro Jahr vergeben werden. Im Vergleich zum Vorjahr blieb die Anzahl der Stipendien gleich. Für die weitere Ausschreibung der Förderung ab dem Wintersemester 2011/12 sind 56 Bewerbungen eingegangen, über die im Mai 2011 entschieden wird.
Erhöht wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von EUR 40.000,00. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit EUR 15.000,00 unterstützt werden.
Zum 16. Mal vergeben wurde der VFF Young Talent Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen mit einem Preisgeld von EUR 7.500,00. Der VFF Young Talent Award ist nach wie vor die höchst dotierte Auszeichnung des Festivals. Das Studentenfilmfestival Sehsüchte in Potsdam wurde erneut mit EUR 8.500,00 unterstützt.
Zum 15. Mal vergeben wurde der mit EUR 25.000,00 dotierte VFF TV Movie Award, der zum Andenken an den im Jahr 2008 verstorbenen langjährigen Geschäftsführer der VFF umbenannt wurde in „Bernd Burgemeister Filmpreis“. Der Preis zeichnet die beste inländische TV-Produktion im Rahmen des Filmfests München aus. Der Preisträger 2010 war „Kongo“, Produzent Christian Granderath, teamWorx Television & Film GmbH.
Des Weiteren erhielt die Deutsche Akademie der Darstellenden Künste einen Betrag in Höhe von EUR 7.500,00. Die Hamburg Media School wurde mit einem Betrag von EUR 50.000,00 im Rahmen der Privat Public Partnership unterstützt.
Zum neunten Mal wurde von der VFF im Rahmen des Berlinale Talent Campus auf dem Berlinale Coproduction-Market den „VFF Highlight Pitch“ vergeben. Die VFF stellt hierbei für drei Projekte ein Stipendium und einen Entwicklungsbeitrag von EUR 3.000,00 pro Projekt sowie einen weiteren Beitrag von bis zu EUR 15.000,00 für Maßnahmen im Umfeld des Pitches den Internationalen Filmfestspielen Berlin zur Verfügung. Die VFF ist damit offizieller Partner des Talent Campus auf der Berlinale. Beim Empfang der Deutschen Filmhochschulen auf der Berlinale unter der Schirmherrschaft des Staatsministers für Kultur und Medien ist die VFF Hauptsponsor.
Erfolgreich etabliert hat sich das VFF Business Angel Programm, mit dem junge Produktionsfirmen neben finanzieller Unterstützung auch einen Business Angel zur Seite gestellt erhalten. Ziel der Initiative ist es, in der Anfangsphase eines Projekts die notwendige Unterstützung zu geben. Derzeit werden vier Firmen im Rahmen des Programms betreut.
Das Dokumentarfilmfestival Non Fiktionale in Bad Aibling wurde mit EUR 5.000,00 gefördert, das Dok-Festival München mit EUR 7.000,00.
Die Deutsche Kinemathek – Museum für Film und Fernsehen wird für den Aufbau des Bestands von hervorragenden Sendungen der deutschen Programmgeschichte mit EUR 15.000,00 unterstützt.
Die Schriftenreihe Medienrecht, Medienproduktion und Medienökonomie, die herausgegeben wird von Herrn Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, Herrn Dr. Oliver Castendyk, Herrn Prof. Dr. Georg Feil, Herrn Prof. Dr. Johannes Kreile und Frau Christiane von Wahlert hat im Jahr 2010 neben dem Filmstatistischen Jahrbuch weitere Publikationen veröffentlicht. Die Schriftenreihe erscheint in der Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden.
Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen aus dem Förderfonds in Höhe von EUR 738.710,48.
Interna
Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen zum 31. Dezember 2010 beträgt 1.795 nach 1.749 im Vorjahr.
Im Jahr 2010 fanden zwei Beiratssitzungen sowie zwei Aufsichtsratssitzungen statt.
Am 9. November 2011 fand die Wahrnehmungsberechtigtenversammlung statt, in der neben dem Bericht der Geschäftsführung die Vertreter der Kurie der sonstigen Filmhersteller sowie der Sendeunternehmen für den Beirat gewählt wurden.
In der Gesellschafterversammlung vom 12. August 2010 wurde der Jahresabschluss 2009 festgestellt, dem Geschäftsführer sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt. Weiterhin erfolgte die Benennung der von den Gesellschaftern entsandten Beiratsmitglieder für die Drei-Jahres-Periode ab 9. November 2010.
Der Internetauftritt der VFF unter www.vff.org wird laufend aktualisiert. Die VFF ist auch unter der weiteren Domain www.vffvg.de zu erreichen. Im Geschäftsjahr 2011 erfolgt ein Relaunch der Internetseite.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010 und der Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 wurden im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Offenlegung erfolgt nur im elektronischen Bundesanzeiger.
Risiken
Bei der Verwertungsgesellschaft VFF bestehen aufgrund der Besonderheiten einer treuhänderisch, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeit, die für Wirtschaftsunternehmen ansonsten typischen Risiken nicht.
Die Finanzanlagen der VFF erfolgen ausschließlich in mündelsicheren Wertpapieren.
Ausblick 2011
Aufgrund der ausbleibenden Zahlungen der Industrie im Bereich Leermedien- und Geräteabgabe kann nach jetzigem Stand keine Hauptausschüttung in diesem Bereich im Jahr 2011 vorgenommen werden.
Nach Inkrafttreten des II. Korbes der Urheberrechtsreform zum 1. Januar 2008 kommt es für die künftige Einnahmenentwicklung der VFF entscheidend darauf an, ob und in welcher Höhe im Jahr 2011 Vereinbarungen mit der abgabepflichtigen Industrie erzielt werden können. Der Ausgang der zahlreichen anhängigen Schiedsstellenverfahren muss ebenfalls abgewartet werden.
Aufgrund der Zinsentwicklung für Festgeldanlagen sowie der Struktur des Anlagevermögens der VFF wird im Geschäftsjahr 2011 mit einer in diesem Bereich stabilen Einnahmeentwicklung zu rechnen sein. Der nach wie vor offene Ausgang der Schiedsstellenverfahren im Bereich der Leermedien- und Gerätevergütung kann sich auf die Gesamtertragsentwicklung im Geschäftsjahr 2011 erneut nachhaltig auswirken, sofern es nicht gelingt, die Verfahren zum Abschluss zu bringen.
München, den 11. Mai 2011
Prof. Dr. Johannes Kreile
- Geschäftsführer -