Allgemein
Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 2006 wie in den Vorjahren bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG einschließlich in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt sowie den Bereich der Kabelweitersenderechte.
Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit innerhalb der ZPÜ waren die Verfahren zur Abgabepflicht für Computer als abgabepflichtige Geräte i.S. der §§ 54/54a UrhG. Die ZPÜ-Gesellschafter haben gegen sämtliche großen Anbieter von Computern ein Verfahren bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts eingeleitet mit dem Anspruch auf Zahlung der Geräteabgabe auch für PCs.
Die Schiedsstellenverfahren sind auch vor dem Hintergrund der derzeit beabsichtigten Änderungen des Urhebergesetzes zur Neuregelung der Vergütung für die private Überspielung zu sehen. Strittig ist, ob die Neuregelung zu einer Erhöhung oder Reduzierung der Einnahmen aus dem Bereich der Geräte führt. Die Verwertungsgesellschaften sehen die von der Bundesregierung vorgeschlagene Neuregelung in drei Punkten äußerst kritisch, nämlich der Begrenzung der Vergütungshöhe für die einzelnen Gerätetypen auf bis zu 5 % des Ladenverkaufspreises, die Bestimmung, wonach nur solche Geräte der Vergütungspflicht unterfallen, bei denen eine Speicherung in nennenswertem Umfang erfolgt. Da die Vergütungsansprüche nun nicht mehr gesetzlich festgelegt sind, sondern durch Tarife der Verwertungsgesellschaften fixiert werden müssen, stehen langwierige Rechtsstreitigkeiten über die Angemessenheit der Tarife zu erwarten. Auch das Schiedsstellenverfahren, das die Tarife überprüft, entspricht nicht den Forderungen der Verwertungsgesellschaften. Da die Parlamentarischen Arbeiten noch andauern, kann derzeit noch nicht abgesehen werden, wie sich die Einnahmensituation der VFF im Falle der Neuregelung entwickelt.
Nachdem im Jahr 2003 noch eine Vereinbarung über die Fortsetzung des Kabelglobalvertrags mit den regionalen Kabelnetzbetreibern KDG, iesy Hessen, Kabel Baden-Württemberg und ish für eine vierjährige Laufzeit bis Ende 2006 mit einer Gesamtvergütung von EUR 49 Mio. Euro Pro Jahr getroffen werden konnte, haben intensive Verhandlungen über eine Fortsetzung des Kabelglobalvertrages zu keiner Einigung geführt. Während die Rechteinhaber – nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Erweiterung des Angebots von Programmen im Kabel und den erhöhten Kabelentgelten der Nutzer – eine Erhöhung des bisherigen Betrages von 49 Mio. Euro gefordert haben, wollten die Kabelnetzbetreiber eine Reduzierung dieser Vergütung durchsetzen. Da die Verhandlungen bis zum 31.12.2006, dem Auslaufen der bisherigen Vereinbarung kein Ergebnis gebracht haben, ist die Einleitung eines Schiedsstellenverfahrens bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts zum Abschluss eines neuen Vertrages zur Abgeltung der Rechte gemäß § 20 b UrhG erforderlich. Die Kabelnetzbetreiber leisten derzeit nur Abschlagszahlungen auf der Basis von 60 % der früheren Vergütung.
Zwischen den Verwertungsgesellschaften GVL, GWFF, VGF, VG Bild-Kunst und VFF wurde im Oktober 1997 eine Einigung über die Aufteilung der Erlöse aus der Abgeltung der Rechte gemäß § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) getroffen. Von den jährlichen Abgaben der Länder und des Bundes für den Bereich des Verleihens von Videogrammen in Höhe von etwa EUR 700.000 entfallen nach dieser Aufteilungsregelung 16,66 % auf die VFF. Die Erlöse werden dem Aufkommen für den Bereich der Leerkassetten- und Gerätevergütung zugeschlagen und entsprechend diesem Verteilungsplan ausgeschüttet. Der Vertrag wurde erstmals im Jahr 1998 und erneut im Jahr 2002 angepasst. Die Filmverwertungsgesellschaften sowie VG Wort, GVL und GEMA nehmen seit 2002 die Rechte gemeinsam innerhalb der Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT) wahr. Der Gesellschaftsvertrag der ZBT wurde zu diesem Zweck neu gefasst. Trotz gestiegenem Ausleihvorkommen hat die Kultusministerkonferenz das Erhöhungsbegehren der ZBT abgelehnt. Daraufhin wurde im Jahr 2006 ein Schiedsstellenverfahren bei der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamts eingeleitet.
In die Verhandlungen mit der Kultusministerkonferenz – Kommission Bibliothekstantieme – werden die Rechte gemäß § 52 a UrhG mit einbezogen. § 52 a UrhG ist durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 im Rahmen der Umsetzung der Informationsgesellschaftsrichtlinie der EU neu in das deutsche Urhebergesetz eingefügt worden. Es regelt die Abgeltung der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung und sieht vor, dass für die öffentliche Zugänglichmachung im Bereich Unterricht und Wissenschaft eine angemessene Vergütung zu zahlen ist, die nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann. Der Beirat der VFF hat in seiner Sitzung vom 20. November 2003 den Wahrnehmungsvertrag um die Rechte gemäß § 52 a UrhG erweitert.
Die Verhandlungen mit der Kultusministerkonferenz konzentrierten sich zunächst auf den Bereich der Hochschulen, nachdem sich die Kultusministerkonferenz geweigert hatte, Ansprüche für den Bereich der Schulen anzuerkennen.
Der mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe im Jahr 2004 abgeschlossene Vertrag über die Nutzung der Aufzeichnung und Wiedergabe von Funksendungen für die Nutzung nicht gewerblicher Art wurde ebenso wie die Vereinbarung mit dem Presse- und Informationsamt der Bundesregierung fortgesetzt.
Die VFF ist seit dem Jahr 2005 weiterhin Gesellschafterin der ZWF (Zentralstelle für die Wiedergabe von Fernsehsendungen). Durch diese Gesellschaft werden die Rechte der Auftragsproduzenten für die Kabelweiterleitung in Hotels und Gaststätten geltend gemacht.
Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 2004 erfolgte im Dezember 2006. Der Punktwert wurde auf EUR 2,60 festgesetzt. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen EUR 4.320.417,95 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte EUR 4.015.099,95 ausgeschüttet werden. Die Ausschüttung für das Jahr 2004 erfolgte mittels dem Werk- und Ausschüttungssystem W+A. Die Meldungen der Sender an die VFF erfolgen aufgrund des Systems namens Prodis II, mit dem sichergestellt wird, dass die Daten auf elektronischem Wege an die VFF geliefert werden.
Das Werk- und Ausschüttungssystem ermöglicht einen Abgleich mit den GfK-Daten und den Aufbau eines Werkregisters für den einzelnen Produzenten. Weiterhin erlaubt das System fiktionale Programme gesondert zu erfassen. Der Verteilungsplan sieht entsprechende Gewichtungen für fiktionale und non fiktionale Programme vor.
Der Beirat hatte in seiner Sitzung vom 31. März 2004 die Kriterien, wonach eine Auftragsproduktion im Sinne des Verteilungsplans der VFF vorliegt, definiert. Eine Auftragsproduktion liegt demgemäß vor,
wenn ein Rundfunksender einem Produzenten den Auftrag zur Herstellung des Films erteilt und die Finanzierung dem Sender maßgeblich, d.h. mindestens 90 % zuzurechnen ist, oder
wenn ein Rundfunksender sich während des gesamten Produktionsprozesses aufgrund vertraglicher Regelungen sämtliche Letztentscheidungsrechte im Bereich des kreativen und wirtschaftlichen Bereichs vorbehält und Vertragsklauseln verwendet, wie sie üblicherweise in einem Auftragsproduktionsvertrag vorhanden sind. Hierzu zählen u. a.
Letztentscheidungsrecht über die inhaltliche Ausgestaltung des Films
Letztentscheidungsrecht über Regisseur, Darsteller und weitere Kreative in der Produktion
Abnahmebestimmung für einzelne Werkteile
Mitfinanzierungsanteil von mindestens 80 %, in Zweifelsfällen ist der Finanzierungsanteil im Verhältnis zu den Gesamtherstellungskosten vom Produzenten nachzuweisen.
Sofern die genannten Kriterien keine eindeutige Zuordnung ermöglichen, liegt dann keine Auftragsproduktion vor, wenn sich der Rechteerwerb des Senders auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Die Frage, inwieweit auch große Dokumentationen im Rahmen der Klassifizierung der GfK erfasst werden können, wurde erneut geprüft. Ein präzises Abgrenzungskriterium bei vertretbarem Erfassungsaufwand konnte jedoch nicht gefunden werden.
Das Deutsche Patent- und Markenamt hat mit Schreiben vom 21./26. September 2005 dargelegt, dass die Neuregelung im Verteilungsplan zur Gewichtung der Programme im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen steht.
Der Anteil für das Aufkommen der Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen für das Ausschüttungsjahr 2004 wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von EUR 2.800.000,00 im Januar 2007 überwiesen.
Darüber hinaus fanden noch Nachausschüttungen in Höhe von insgesamt EUR 70.200,92 statt.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 10. Juli 2006 in München befasste sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2005, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung und der Wahl des Abschlussprüfers mit der Urheberrechtsnovelle, insbesondere der Neuregelung der Geräte- und Leerträgerabgabe, dem Kabelglobalvertrag, mit dem Punktwert im Verteilungsplan sowie mit der Ergänzung des Wahrnehmungsvertrages um die Rechte gemäß § 45 a UrhG.
Erlöse
Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gem. § 54 UrhG betrugen im Berichtsjahr 2006 EUR 9.160.744,98.
Aus der Geräte-/Leerkassettenabgabe Ausland erzielte die VFF Erträge in Höhe von EUR 1.947.002,72.
Im Bereich der Kabelweiterleitungsrechte erzielte die VFF für das Jahr 2006 Erlöse in Höhe von EUR 950.144,25 sowie Kabelweitersenderechte Ausland in Höhe von EUR 16.767,46.
Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der so genannten Ladenklausel gemäß dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen EUR 20.451,68.
Aus der Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) erzielte die VFF Erlöse in Höhe von EUR 36.326,14.
Für die Abgeltung der so genannten Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung einen Betrag in Höhe von EUR 36.813,06.
Aufgrund des neu abgeschlossenen Vertrages mit dem Bundesamt für Katastrophenschutz erzielte die VFF Einnahmen in Höhe von EUR 7.500,00.
Im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF Erlöse in Höhe von EUR 25.348,84.
In der Gewinn- und Verlustrechnung der VFF sind Gesamterträge in Höhe von EUR 12.985.403,62 sowie ein Gesamtaufwand in Höhe von EUR 711.359,05 ausgewiesen. Der Gesamtaufwand beträgt 5,48 % der Gesamterträge.
Verwaltung
Die Verwaltungsaufwendungen der VFF haben im Berichtsjahr EUR 592.237,95 betragen. Das sind 4,85 % der gesamten Verwertungserlöse von EUR 12.201.099,13. Ein wesentlicher Teil der Aufwendungen entfiel auf die Vorbereitung der Ausschüttung für das Jahr 2004 sowie auf die Arbeiten am neuen Ausschüttungsprogramm der VFF.
Investitionen
Im Berichtsjahr wurden geringwertige Wirtschaftsgüter in Höhe von Euro 1.035,70 sowie eine Frankiermaschine, ein Headset und ein Laserdrucker angeschafft.
Sozial-/Förderfonds
Zum 31. Dezember 2006 ist für den Sozialfonds ein Betrag in Höhe von EUR 176.581,78 und für den Förderfonds ein Betrag in Höhe von EUR 907.098,44 zurückgestellt.
Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 2006 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von EUR 64.387,80 geleistet werden. Der Beirat hat in Fortsetzung der bisherigen Praxis der Stipendienvergabe für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen durch den Förderfonds, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von EUR 6.200,00 für insgesamt ein Stipendium aus den Mitteln des Förderfonds zur Verfügung zu stellen.
Im Jahr 2006 konnten 11 Studenten der Hochschulen aus Köln, Berlin, Ludwigsburg und München mit dem VFF-Stipendium in Höhe von jeweils EUR 6.600,00 pro Jahr gefördert werden. Im Vergleich zum Vorjahr konnte die Anzahl der Stipendien deutlich erhöht werden. Für die weitere Ausschreibung der Förderung ab dem Wintersemester 2007/08 sind 23 Bewerbungen eingegangen, über die im Mai 2007 entschieden wurde.
Fortgeführt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von EUR 25.564,00. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit EUR 15.000,00 unterstützt werden.
Zum elften Mal vergeben wurde der VFF Young Talent Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen mit einem Preisgeld von EUR 7.500,00. Während früher der Preis mit insgesamt EUR 17.500,00 dotiert wart, hat sich aufgrund der Neuausrichtung des Festivals die Reduzierung der Preise bewährt. Der VFF Young Talent Award ist nach wie vor die höchst dotierte Auszeichnung des Festivals. Das Studentenfilmfestival Sehsüchte in Potsdam wurde mit Euro 7.500,00 unterstützt.
Bereits zum elften Mal vergeben wurde der mit EUR 25.000,00 dotierte TV Movie Award. Der Preis zeichnet die beste inländische TV-Produktion im Rahmen des Filmfests München aus. Der Preisträger 2006 war „Die Frau am Ende der Straße“, Produzentin Lisa Blumenberg, Studio Hamburg GmbH.
Des Weiteren erhielt die Deutsche Akademie der Darstellenden Künste einen Betrag in Höhe von EUR 7.500,00.
Für die Dauer von zwei Jahren wir das AV Gründerzentrum NRW mit 20.000,00 Euro unterstützt. Dieser Zuschuss dient der allgemeinen Aufstockung der Zahl oder der Höhe der geförderten Gründer oder Unternehmer. Die VFF ist damit genereller Förderer des AV-Gründerzentrums gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen, der Landesanstalt für Medien und der Stadtsparkasse Köln/Bonn.
Zum vierten Mal wurde von der VFF im Rahmen des Berlinale Talent Campus auf dem Berlinale Coproduction-Market den „VFF Highlight Pitch“ vergeben. Die VFF stellt hierbei für drei Projekte ein Stipendium und einen Entwicklungsbeitrag von EUR 3.000,00 pro Projekt sowie einen weiteren Beitrag von bis zu EUR 10.000,00 für Maßnahmen im Umfeld des Pitches den Internationalen Filmfestspielen Berlin zur Verfügung. Die VFF ist damit offizieller Partner des Talent Campus auf der Berlinale.
Die Schriftenreihe Medienrecht, Medienproduktion und Medienökonomie, die herausgegeben wird von Herrn Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, Herrn Dr. Oliver Castendyk, Herrn Prof. Dr. Georg Feil, Herrn Prof. Dr. Johannes Kreile und Frau Christiane von Wahlert hat im Jahr 2005 neben dem Filmstatistischen Jahrbuch weitere Publikationen veröffentlicht. Die Schriftenreihe erscheint in der Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden.
Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen aus dem Förderfonds in Höhe von EUR 239.465,09.
Interna
Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen zum 31. Dezember 2006 beträgt 1570 nach 1460 im Vorjahr.
Im Jahr 2006 fanden zwei Beiratssitzungen sowie zwei Aufsichtsratssitzungen statt.
In der Gesellschafterversammlung vom 10. Juli 2006 wurde der Jahresabschluss 2005 festgestellt, den Geschäftsführern sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt.
Der Internetauftritt der VFF unter www.vff.org wird laufend aktualisiert. Die VFF ist auch unter der weiteren Domain www.vffvg.de zu erreichen.
Die Bilanz für das Jahr 2005 wurde im Bundesanzeiger Nr. 205, Seite 28935 vom 31. Oktober 2006 veröffentlicht. Der Jahresabschluss wird künftig nur noch im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
Risiken
Bei der Verwertungsgesellschaft VFF bestehen aufgrund der Besonderheiten einer treuhänderisch, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeit, die für Wirtschaftsunternehmen ansonsten typischen Risiken nicht.
Die Finanzanlagen der VFF erfolgen ausschließlich in mündelsicheren Wertpapieren.
Ausblick 2007
Nach der Durchführung der Ausschüttung des Jahres 2004 am Ende des Jahres 2006 wird die Erfassung und Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 2005 sowie Nachausschüttungen für Vorjahre eine Hauptaufgabe darstellen. Bei den Parlamentarischen Beratungen zum sog. Korb II-Urheberrecht wird sich die VFF nachdrücklich dafür einsetzen, dass die Vergütungsansprüche für die private Kopie von rechtmäßig verbreiteten geschützten Werken im Urhebergesetz angemessen geregelt bleiben. Die VFF tritt auch weiterhin für eine nachhaltige Erhöhung der Leerkassetten- und Geräteabgabe ein, zumal der Vergütungsbericht der Bundesregierung festgestellt hat, dass die seit 1985 vereinbarte Höhe nicht mehr angemessen ist. Das gegen die Kabelnetzbetreiber angestrengte Schiedsstellenverfahren wird für die Einnahmesituation im Bereich der Kabelweitersendung erhebliche Auswirkungen haben.
Aufgrund des anziehenden Marktes für DVD-Recorder einerseits und dem Rückgang beim Verkauf von analogen Videorecordern und Videokassetten sowie der Zinsentwicklung für Festgeldanlagen wird im Jahr 2007 mit einer in diesem Bereich stabilen Einnahmeentwicklung zu rechnen sein. Der Ausgang des Schiedsstellenverfahrens und der in diesem Zusammenhang vorgenommene vorläufige Einbehalt von Zahlungen der Kabelnetzbetreiber wird sich auf die Gesamtertragsentwicklung im Jahr 2007 jedoch negativ auswirken.
München, den 16. Mai 2007
Bernd Burgemeister - Geschäftsführer - |
Prof. Dr. Johannes Kreile - Geschäftsführer - |