Allgemein
Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 2004 wie in den Vorjahren bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.
Schwerpunkt der Verhandlungen innerhalb der ZPÜ war die Frage der Verteilung der Einnahmen aus dem Bereich der DVD-Rohlinge und der Aufteilung der Bereiche § 54 UrhG sowie § 54 a UrhG. Unstreitig werden DVD-Recorder wie Videorecorder behandelt, bei der CD-Brennern, bei denen man sich mit der Industrie auf einen Betrag von 6,00 Euro als Urheberrechtsabgabe geeinigt habe, konnte eine Einigung innerhalb der ZPÜ dahingehend erzielt werden, dass 26,67 % auf die Rechteabgeltung des § 54 a UrhG entfallen. Für den Bereich der DVD-Brenner konnte im Jahr 2004 eine Einigung erzielt werden, die am 1. Februar 2005 endgültig bestätigt wurde, wonach 22,05 % = 1,625 Euro des Urheberrechtsentgelts für einen CD-Brenner für die von den Verwertungsgesellschaften VG Wort und VG Bild-Kunst wahrgenommenen Rechte gem. § 54 a UrhG entfallen und 77,95 % für die ZPÜ verbleiben. Diese Regelung gilt bis 31.12.2004. Die ZPÜ-Gesellschafter haben vereinbart, über Möglichkeiten der Neuaufteilung der ZPÜ-Erlöse ab dem Jahr 2005 in Verhandlungen zu treten. Die VFF wird im Rahmen der Neuverahndlungen deutlich machen, dass aufgrund des gestiegenen Anteils ihres Repertoires bei Ausstrahlungen im deutschen Fernsehen ihr Anteil zu erhöhen ist.
Nachdem im Jahr 2003 die Vereinbarung über die Fortsetzung des Kabelglobalvertrages mit den regionalen Kabelnetzbetreibern der KDG, iesy Hessen, Kabel Baden-Württemberg und ish für eine vierjährige Laufzeit mit einer Gesamtvergütung von 49 Mio. Euro pro Jahr fortgesetzt werden konnte, hat die VG Bild-Kunst einer Fortsetzung der bisherigen Aufteilungsvereinbarung innerhalb der Filmverwertungsgesellschaften widersprochen. Sie beansprucht aufgrund der Neuregelung im Bereich des § 20 b UrhG seit dem Jahr 1998 eine Erhöhung, gleiches gilt für die GWFF im Bereich des ausländischen Films im Verhältnis zum deutschen Film. Ende 2004 konnte eine Vereinbarung zwischen den Filmverwertungsgesellschaften getroffen werden, die mit geringen Veränderungen die bisherige Aufteilungsvereinbarung fortsetzt. Künftig erhält aus dem den Filmverwertungsgesellschaften zustehenden Erlösen die VFF 4,80 %.
Zwischen den Verwertungsgesellschaften GVL, GWFF, VGF, VG Bild-Kunst und VFF wurde im Oktober 1997 eine Einigung über die Aufteilung der Erlöse aus der Abgeltung der Rechte gemäß § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) getroffen. Von den jährlichen Abgaben der Länder und des Bundes für den Bereich des Verleihens von Videogrammen in Höhe von etwa EUR 700.000 entfallen nach dieser Aufteilungsregelung 16,66 % auf die VFF. Die Erlöse werden dem Aufkommen für den Bereich der Leerkassetten- und Gerätevergütung zugeschlagen und entsprechend diesem Verteilungsplan ausgeschüttet. Der Vertrag wurde erstmals im Jahr 1998 und erneut im Jahr 2002 angepasst. Die Filmverwertungsgesellschaften sowie VG Wort, GVL und GEMA nehmen seit 2002 die Rechte gemeinsam innerhalb der Zentralstelle Bibliothekstantieme (ZBT) wahr. Der Gesellschaftsvertrag der ZBT wurde zu diesem Zweck neu gefasst. In die Verhandlungen mit der Kultusministerkonferenz – Kommission Bibliothekstantieme – werden die Rechte gemäß § 52 a UrhG mit einbezogen. § 52 a UrhG ist durch das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. September 2003 im Rahmen der Umsetzung der Informationsgesellschaftsrichtlinie der EU neu in das deutsche Urhebergesetz eingefügt worden. Es regelt die Abgeltung der öffentlichen Zugänglichmachung für Unterricht und Forschung und sieht vor, dass für die öffentliche Zugänglichmachung im Bereich Unterricht und Wissenschaft eine angemessene Vergütung zu zahlen ist, die nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden kann. Der Beirat der VFF hat in seiner Sitzung vom 20. November 2003 den Wahrnehmungsvertrag um die Rechte gemäß § 52 a UrhG erweitert.
Mit der VG Media wurde ein Inkassovertrag über die Geltendmachung der Rechte der privaten Fernsehveranstalter durch die VFF abgeschlossen. Die Verhandlungen mit der Kultusministerkonferenz konzentrierten sich zunächst auf den Bereich der Hochschulen, nachdem sich die Kultusministerkonferenz geweigert hatte, Ansprüche für den Bereich der Schulen anzuerkennen. Nach Vorlage eines von den Verwertungsgesellschaften in Auftrag gegebenen Gutachtens von Prof. Loewenheim hat die Kultusministerkonferenz nunmehr Verhandlungsbereitschaft signalisiert. Es wird erwartet, dass die Verhandlungen im Jahr 2005 zu einem Abschluss führen.
Verträge mit den Kabelverbänden ANGA, FRK und dem Gesamtverband der Wohnungswirtschaft stehen vor dem Abschluss.
Mit dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe konnte im Jahr 2004 ein Vertrag über die Nutzung der Aufzeichnung und Wiedergabe von Funksendungen für die Nutzung nicht gewerblicher Art abgeschlossen werden.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlte für die so genannten Behördenmitschnittrechte eine Vergütung in Höhe von EUR 46.293,41.
Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 2002 erfolgte im Dezember 2004. Der Punktwert wurde auf EUR 1,70 festgesetzt. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen EUR 2.695.938,00 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte EUR 2.591.129,80 ausgeschüttet wurden. Die Ausschüttung für das Jahr 2002 erfolgte mittels dem Werk- und Ausschüttungssystem W+A. Die Meldungen der Sender an die VFF erfolgen aufgrund des Systems namens Prodis II, mit dem sichergestellt wird, dass die Daten auf elektronischem Wege an die VFF geliefert werden. Das Werk- und Ausschüttungssystem ermöglicht einen Abgleich mit den GfK-Daten und den Aufbau eines Werkregisters für den einzelnen Produzenten. Weiterhin erlaubt das neue System fiktionale Programme gesondert zu erfassen. Der Verteilungsplan sieht entsprechende Gewichtungen für fiktionale und non fiktionale Programme vor.
Der Beirat hat in seiner Sitzung vom 31. März 2004 die Kriterien, wonach eine Auftragsproduktion im Sinne des Verteilungsplans der VFF vorliegt, definiert. Eine Auftragsproduktion liegt demgemäß vor,
- wenn ein Rundfunksender einem Produzenten den Auftrag zur Herstellung des Films erteilt und die Finanzierung dem Sender maßgeblich, d.h. mindestens 90 % zuzurechnen ist, oder
- wenn ein Rundfunksender sich während des gesamten Produktionsprozesses aufgrund vertraglicher Regelungen sämtliche Letztentscheidungsrechte im Be- reich des kreativen und wirtschaftlichen Bereichs vorbehält und Vertragsklauseln verwendet, wie sie üblicherweise in einem Auftragsproduktionsvertrag vorhanden sind. Hierzu zählen u. a.
- Letztentscheidungsrecht über die inhaltliche Ausgestaltung des Films
- Letztentscheidungsrecht über Regisseur, Darsteller und weitere Kreative in der Produktion
- Abnahmebestimmung für einzelne Werkteile
- Mitfinanzierungsanteil von mindestens 80 %, in Zweifelsfällen ist der Finanzierungsanteil im Verhältnis zu den Gesamtherstellungskosten vom Produzenten nachzuweisen.
Sofern die genannten Kriterien keine eindeutige Zuordnung ermöglichen, liegt dann keine Auftragsproduktion vor, wenn sich der Rechteerwerb des Senders auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt.
Der Beirat behält sich eine Überprüfung der vorstehend genannten Definition vor und will die Auswirkungen sorgsam beobachten.
Die VFF prüft, ob hochwertige Dokumentationen im System der GfK mit einer eigenen Klassifizierung versehen werden können, um so zu ermöglichen, dass auch hochwertige Dokumentationen eine Höherbewertung im Ausschüttungssystem der VFF erfahren können.
Der Anteil für das Aufkommen der Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen für das Ausschüttungsjahr 2002 wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von EUR 2.069.515,00 im Dezember 2004 überwiesen.
Darüber hinaus fanden noch Nachausschüttungen für die Jahre 1998 bis 2000 in Höhe von insgesamt EUR 651.559,78 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 19. Juli 2004 in München befasste sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 2003, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlussprüfers mit dem Kabelglobalvertrag, der Regelung im Verteilungsplan der hälftigen Teilung der Erlöse im Bereich der Auftragsproduktion sowie der Neuregelung der Satzung für die Wahl der Mitglieder des Beirats.
Am 15. Oktober 2004 fand in München die Wahrnehmungsberechtigtenversammlung statt, in der die Geschäftsführung zunächst die Neuregelung in § 9 und 9 a der Satzung zur Wahl der Mitglieder des Beirats erläutert hat, Die Neuregelung der Satzung hat unter aufsichtsrechtlichen Gesichtspunkten keine Beanstandung hervorgerufen. Als Vertreter der Kurie der sonstigen Filmhersteller wurden in dieser Sitzung gewählt Frau Gloria Burkert, Herr Hansjörg Füting sowie Herr Armin Weltersbach. Als Vertreter der Kurie der Sendeunternehmen wurden Herr Dr. Martin von Albrecht und Herr Kurt Michael Loitz gewählt.
Erlöse
Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gem. § 54 UrhG betrugen im Berichtsjahr 2004 EUR 3.921.734,05.
Aus der Geräte-/Leerkassettenabgabe Ausland erzielte die VFF Erträge in Höhe von EUR 1.681.971,41.
Im Bereich der Kabelweiterleitungsrechte erzielte die VFF für das Jahr 2004 Erlöse in Höhe von EUR 1.861.386,08.
Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der so genannten Ladenklausel gemäß dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen EUR 20.451,68.
Aus der Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) erzielte die VFF Erlöse in Höhe von EUR 35.771,25.
Für die Abgeltung der so genannten Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung einen Betrag in Höhe von EUR 46.293,41.
Aufgrund des neu abgeschlossenen Vertrages mit dem Bundesamt für Katastrophenschutz erzielte die VFF Einnahmen in Höhe von EUR 7.500,00. Im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF Erlöse in Höhe von EUR 36.900,17.
In der Gewinn- und Verlustrechnung der VFF sind die Erträge in Höhe von EUR 8.073.463,55 ausgewiesen.
Verwaltung
Die Verwaltungsaufwendungen der VFF betrugen im Berichtsjahr EUR 578.443,92. Das sind 7,16 % der Erträge. Ein wesentlicher Teil der Aufwendungen entfiel auf die Vorbereitung der Ausschüttung für das Jahr 2002 sowie auf die Arbeiten am neuen Ausschüttungsprogramm der VFF.
Investitionen
Im Berichtsjahr wurde ein neuer Computer in Höhe von EUR 1.499,00 angeschafft.
Sozial-/Förderfonds
Zum 31. Dezember 2004 sind für den Sozialfonds EUR 78.071,38 zurückgestellt, für den Förderfonds EUR 284.295,82.
Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 2004 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von EUR 28.487,80 geleistet werden. Der Beirat hat vor dem Hintergrund der umfangreichen Stipendienvergabe des Förderfonds für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von EUR 32.800,00 Euro für insgesamt 8 Stipendien aus Mitteln des Förderfonds zur Verfügung zu stellen.
Im Jahr 2004 konnten 8 Studenten der Hochschulen aus Berlin, Ludwigsburg und München mit dem VFF-Stipendium in Höhe von jeweils EUR 6.600,00 pro Jahr gefördert werden. Für die weitere Ausschreibung, der Förderung ab dem Wintersemester 2005/06 sind 21 Bewerbungen eingegangen, über die im April 2005 entschieden wurde.
Fortgeführt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von EUR 25.564,00. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit EUR 10.230,00 unterstützt werden.
Zum neunten Mal vergeben wurde der VFF Young Talent Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen mit einem Preisgeld von EUR 7.500,00. Während früher der Preis mit insgesamt EUR 17.500,00 dotiert gewesen ist, hat sich aufgrund der Neuausrichtung des Festivals die die Reduzierung der Preise bewährt. Der VFF Young Talent Award ist nach wie vor die höchst dotierte Auszeichnung des Festivals.
Bereits zum neunten Mal vergeben wurde der mit EUR 25.000,00 dotierte TV Movie Award. Der Preis zeichnet die beste inländische TV-Produktion im Rahmen des Filmfests München aus. Der Preisträger 2004 war „Kleine Schwester“, Produzent Christian Ganderath, Colonia Media.
Des Weiteren erhielt die Akademie der Darstellenden Künste EUR 7.500,00.
Das Erich Pommer Institut (EPI) erhielt für die Veranstaltung „Essential Legal Frame Work 2005 eine Unterstützung von EUR 2.500,00.
Zum zweiten Mal wurde von der VFF im Rahmen des Berlinale Talent Campus auf dem Berlinale Coproduction-Market den „VFF Highlight Pitch“ vergeben. Die VFF stellt hierbei für drei Projekte ein Stipendium und einen Entwicklungsbeitrag von EUR 3.000,00 pro Projekt sowie einen weiteren Beitrag von bis zu EUR 10.000,00 für Maßnahmen im Umfeld des Pitches den Internationalen Filmfestspielen Berlin zur Verfügung. Die VFF ist damit offizieller Partner des Talent Campus auf der Berlinale.
Die Schriftenreihe Medienrecht, Medienproduktion und Medienökonomie, die herausgegeben wird von Herrn Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, Herrn Dr. Oliver Castendyk, Herrn Prof. Dr. Georg Feil, Herrn Prof. Dr. Johannes Kreile und Frau Christiane von Wahlert hat im Jahr 2004 neben dem Filmstatistischen Jahrbuch vier weitere Publikationen veröffentlicht. Die Schriftenreihe erscheint in der Nomos Verlagsgesellschaft, Baden-Baden.
Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen aus dem Förderfonds in Höhe von EUR 221.705,03
Interna
Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen beträgt zum 31.12.2004 1412.
Im Jahr 2004 fanden zwei Beiratssitzungen sowie zwei Aufsichtsratssitzungen statt.
In der Gesellschafterversammlung am 19. Juli 2004 wurde der Jahresabschluss 2003 festgestellt, den Geschäftsführern sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt.
Auf der Wahrnehmungsberechtigtenversammlung der VFF am 15.10.2004stand neben dem Bericht der Geschäftsführung und Erläuterungen zu Änderungen im Bereich des Werk- und Ausschüttungsregisters insbesondere die Höherbewertung fiktionaler Programme in der Diskussion. Eine Neuwahl der Mitglieder des Beirats erfolgte nach vorangehender Änderung des Gesellschaftsvertrags betreffend die Durchführung der Wahl und der Anzahl der Mitglieder der Kurie der Sendeunternehmen am 15.10. 2004.
In der Beiratssitzung vom 18. November 2004 konstituierte sich der Beirat neu. Zum Vorsitzenden des Beirats wurde Herr Peter Weber, zu seinem Stellvertreter Herr Alexander Thies gewählt.
Der Internetauftritt der VFF unter www.vff.org wird laufend aktualisiert. Die VFF ist auch unter der weiteren Domain www.vffvg.de zu erreichen.
Die Bilanz für das Jahr 2003 wurde im Bundesanzeiger Nr. 145, Seite 15981 vom 5. August 2004 veröffentlicht.
Risiken
Bei der Verwertungsgesellschaft VFF bestehen aufgrund der Besonderheiten einer treuhänderisch, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeit, die für Wirtschaftsunternehmen ansonsten typischen Risiken nicht.
Die Finanzanlagen der VFF erfolgen ausschließlich in mündelsicheren Wertpapieren.
Ausblick 2005
Nach der Durchführung der Ausschüttung des Jahres 2002 am Ende des Jahres 2004 wird die Erfassung und Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 2003 sowie Nachausschüttungen für Vorjahre eine Hauptaufgabe darstellen. Bei der Diskussion zum sog. Korb II-Urheberrecht wird die VFF darauf achten, dass die Vergütungsansprüche für die private Kopie von rechtmäßig verbreiteten geschützten Werken im Urhebergesetz angemessen geregelt bleiben. Die VFF setzt sich auch weiterhin für eine nachhaltige Erhöhung der Leerkassetten- und Geräteabgabe ein, zumal der Vergütungsbericht der Bundesregierung festgestellt hat, dass die seit 1985 vereinbarte Höhe nicht mehr angemessen ist.
Aufgrund des anziehenden Marktes für DVD-Recorder einerseits und dem Rückgang beim Verkauf von analogen Videorecordern und Videokassetten sowie der Zinsentwicklung für Festgeldanlagen wird im Jahr 2005 mit einem weitgehend gleich bleibenden Ergebnis der VFF zu rechnen sein, sofern die ZPÜ-Gesellschafter sich im Jahr 2005 auf eine Fortsetzung der Aufteilungsvereinbarung ggf. mit abgeänderten Quoten verständigen.
München, den 12. Mai 2005
Bernd Burgemeister - Geschäftsführer - |
Prof. Dr. Johannes Kreile - Geschäftsführer - |