Allgemein
Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 2000 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wahrnehmung und Ausschüttung im Bereich der Kabelweitersenderechte. Die im Jahr 1996 vereinbarte Aufteilungsvereinbarung zwischen den Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA über die Verteilung der von der Deutschen Bundespost Telekom bezahlten Vergütungen für das Recht der integralen Kabelweitersendung galt im Jahr 2000 unverändert fort. Die Aufteilungsregelung sieht vor, die Ansprüche der VFF, der GÜFA sowie der VG Bild-Kunst vorab abzugelten und den verbleibenden Betrag sodann 65 : 35 im Verhältnis ausländischer zu deutscher Filmwerke aufzuteilen. Der Anspruch der VFF an der Quote der Filmverwertungsgesellschaften und AGICOA beträgt 5 %.
Der Vertrag der Rechteinhaber mit der Telekom wurde von der Telekom allerdings im Dezember 2000 mit Wirkung vom 31.12.2001 gekündigt. Es ist beabsichtigt, den Vertrag noch im Jahr 2001 abschließend neu zu verhandeln und in diesen Vertrag auch die Satelliteneinspeisung mit einzuarbeiten. Erschwert werden die Verhandlungen aufgrund der Tatsache, daß die Telekom zwischenzeitlich ihr Kabelnetz in Regionalgesellschaften überführt hat und neue Gesellschafter, insbesondere ausländische Investoren wie Calleghan, Klesch und Liberty, in diese Regionalgesellschaften als Gesellschafter eintreten bzw. bereits eingetreten sind.
Die Gespräche mit den privaten Kabelnetzbetreibern für eine vergleichbare Abgeltungsregelung seitens der Rechteinhaber führten im Jahr 1999 zu einem Vertragsabschluß.
Zwischen den Verwertungsgesellschaften GVL, GWFF, VGF, VG Bild-Kunst und VFF wurde im Oktober 1997 eine Einigung über die Aufteilung der Erlöse aus der Abgeltung der Rechte gem. § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) getroffen. Von den jährlichen Abgaben der Länder und des Bundes für den Bereich des Verleihens von Videogrammen in Höhe von ca. 1,3 Mio. DM entfallen nach dieser Aufteilungsregelung 16,66 % auf die VFF. Die Erlöse werden dem Aufkommen für den Bereich der Leerkassetten- und Gerätevergütung zugeschlagen und entsprechend diesem Verteilungsplan ausgeschüttet. Der Vertrag wurde im Jahr 1998 für den Zeitraum ab 1.1.1999 dahingehend angepaßt, daß die Vergütung für das Jahr 1999 um 2,4 % für 2000 um 3,2. % und für das Jahr 2001 um 4,0 % erhöht wird.
Die mit Datum vom 25.11.1996 gegründete CMMV Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte GmbH hat nach Abschluß der Vorarbeiten für ein neues Datenprogramm den Probebetrieb Ende 1998 begonnen. Das auf die spezifischen Bedürfnisse des Multimediamarktes zur einheitlichen Rechteklärung abgestellte Serviceangebot trat 1999 in die operative Phase. Die VFF ist neben den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF, GÜFA und AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH Gründungsgesellschafter der CMMV und hält wie die übrigen Verwertungsgesellschaften eine Stammeinlage in Höhe von DM 65.000,00 am Stammkapitals der CMMV von DM 585.000,00. Mit der CMMV soll den Multimediaproduzenten die umständliche und zeitaufwendige Suche nach den Rechteinhabern musikalischer, literarischer, künstlerischer und visueller Werke erleichtert werden. Die CMMV operiert als elektronisches Clearingsystem von einer Datenbank im Internet aus. Sie erhebt Bearbeitungsgebühren. Im Jahr 2000 wurde im Rahmen der CMMV das europäische Projekt Verdi, welches eine Rechteclearingstelle für Multimediaproduktionen auf europäischer Ebene ist, vorbereitet. Es basiert auf den Gedanken der Vernetzung der europäischen Verwertungsgesellschaften für diesen Bereich und wird von der EU-Kommission finanziell unterstützt.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlte für die sog. Behördenmitschnittrechte eine Vergütung in Höhe von DM 115.000,00.
Als Mitgesellschafter der ZPÜ hat die VFF gemeinsam mit den übrigen Verwertungsgesellschaften den Hersteller Hewlett Packard vor der Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt auf Zahlung einer Abgabe auf CD-Brenner verklagt. In der Schiedsstellenentscheidung wird festgehalten, daß eine Vergütungspflicht nicht nur wegen der Audioaufzeichnungsmöglichkeit, sondern auch wegen der Bildaufzeichnungsmöglichkeit bestehe. Gegen die Schiedsstellenentscheidung ist von Hewlett Packard Klage beim LG Stuttgart erhoben worden. Das Gericht hat in der mündlichen Verhandlung im November 2000 nachdrücklich die Position der Verwertungsgesellschaften gestützt, wonach CD-Brenner Bildaufzeichnungsgeräte im Rechtssinne seien. Zwischen den Verwertungsgesellschaften und Hewlett Packard werden derzeit Vergleichsverhandlungen über die Höhe der für CD-Brenner zu zahlenden Abgaben geführt.
Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1998 erfolgte im April 2000. Der Punktwert wurde auf DM 5,50 festgesetzt. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen DM 5.532.602,40 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte DM 4.117.584,82 ausgeschüttet wurden. Für das Ausschüttungsjahr 1999 ist aufgrund weiter gestiegener Ausstrahlungen mit einer Reduzierung des Punktwertes zu rechnen.
Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von DM 4.632.000,04 im April 2000 überwiesen.
Darüber hinaus fanden noch Nachausschüttungen für die Jahre 1994 bis 1997 in Höhe von insgesamt DM 104.803,05 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 28. Juni 2000 in München befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 1999, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlußprüfers und der Benennung der Mitglieder des Aufsichtsrats und des Beirats für die Periode vom 1.1.2001 - 31.12.2003 auch mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der vertraglichen Stellung von Urhebern und ausübenden Künstlern sowie dem Stand der Planungen und Umsetzung des neuen Werk- und Ausschüttungsprogrammes der VFF.Am 17. November 2000 fand die Wahrnehmungsberechtigtenversammlung der VFF statt, bei der insbesondere die Wahl der Beiratsmitglieder der Kurie der selbständigen Filmhersteller gem. § 9 sowie der Vertreter der Gruppe der Sendeunternehmen gem. § 9 der Satzung gewählt wurden.
Im Vorfeld des im Juli 2000 zweiten Berichts über die Entwicklung der urheberrechtlichen Vergütungen des § 54 ff. UrhG ist die VFF nachhaltig für eine Erhöhung der Leerkassetten- und Geräteabgabe eingetreten, die nun vom Bericht auch befürwortet wird.
Erlöse
Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gem. § 54 UrhG betrugen im Berichtsjahr 2000 DM 8.053.979,02.
Aus der Leerkassetten- und Geräteabgabe Frankreich und Holland erzielte die VFF Erträge in Höhe von DM 1.855.833,54.
Im Bereich der Kabelweiterleitungsrechte erzielte die VFF für das Jahr 2000 Erlöse in Höhe von DM 1.254.817,58.
Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der sog. Ladenklausel gem. dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen für das Jahr 2000 DM 40.000,00.
Aus der Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) erzielte die VFF Erlöse in Höhe von DM 69.514,79.
Für die Abgeltung der sog. Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufgrund einer gestiegenen Anzahl von mitgeschnittenen Sendungen für das Jahr 2000 über den Mindestbetrag von DM 72.000,00 hinaus einen Mehrbetrag von DM 43.000,00.
Im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF Erlöse in Höhe von DM 45.622,39.
In der Gewinn- und Verlustrechnung der VFF sind die Erträge in Höhe von DM 12.508.382,33 ausgewiesen.
Verwaltung
Die Verwaltungsaufwendungen der VFF betrugen im Berichtsjahr DM 979.166,88 das sind 7,9 % der Erträge. Ein wesentlicher Teil der Aufwendungen entfiel auf die Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1998 sowie den Arbeiten am neuen Ausschüttungsprogramm der VFF.
Investitionen
Im Berichtsjahr wurden für die Abwicklung der Ausschüttungen sowie für das neue Werk- und Ausschüttungsregister Investitionen in Höhe von DM 115.147,03 getätigt.
Sozial-/Förderfonds
Per 31.12.2000 sind für den Sozialfonds DM 346.665,12 zurückgestellt, für den Förderfonds DM 179.209,85.
Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 2000 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von DM 51.200,00 geleistet werden. Der Beirat hat vor dem Hintergrund der umfangreichen Stipendienvergabe des Förderfonds für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von DM 146.000,00 für insgesamt 12 Stipendien aus Mitteln des Förderfonds zur Verfügung zu stellen.
Im Jahr 2000 konnten 12 Studenten der Hochschulen aus Berlin, Ludwigsburg und München mit dem VFF-Stipendium in Höhe von DM 12.000,00 pro Jahr, gefördert werden. Für die weitere Ausschreibung, der Förderung ab dem Wintersemester 2001/02 sind über 50 Bewerbungen eingegangen, über die im März 2001 entschieden wurde. Das einjährige Stipendium konnte ab dem kommenden Wintersemester für 11 Studenten vergeben werden.
Fortgeführt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von DM 90.000,00. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit DM 20.000,00 unterstützt werden. Die deutsche Produzenteninitiative bei der NATPE 2000 konnte mit insgesamt DM 39.373,40 unterstützt werden.
Zum sechsten Mal vergeben wurde der VFF Young Talent Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen. Dieser jährlich zu verleihende VFF-Preis ist mit insgesamt DM 35.000,00 dotiert.
Bereits zum fünften Mal vergeben wurde der mit DM 100.000,-- dotierte TV Movie Award. Der Preis zeichnet die beste ausländische und beste inländische TV Produktion im Rahmen des Filmfest München aus. Die Preisträger 2000 waren die Produzenten Monique van Welzen, nps tv, mit "Het Paradijs" und Susan Schulte, SWR, mit "Vom Küssen vom Fliegen". Des weiteren erhielt die Akademie der Darstellenden Künste DM 15.000,00.
Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen in Höhe von DM 554.100,23.
Interna
Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen beträgt nun 1.204.
Im Jahr 2000 fanden zwei Beiratssitzungen sowie zwei Aufsichtsratssitzungen statt.
Auf der Beiratssitzung vom 23. November 2000 erfolgte die Konstituierung des neuen Beirats für die Periode vom 1.1.2001 bis 31.12.2003. Zum Vorsitzenden des Beirats wurde einstimmig wiedergewählt Herr Peter Weber, zu seinem Vertreter wurde einstimmig gewählt Herr Alexander Thies. Die weiteren benannten bzw. gewählten Beiratsmitglieder sind Frau Gloria Burkert, Herr Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, Herr Michael Krause, Herr Kurt-Michael Loitz, Herr Prof. Dr. Georg Feil, Herr Helmut Ringelmann, Herr Hansjörg Füting und Herr Armin Weltersbach. Der Beirat dankte dem ausgeschiedenen Beiratsmitglied Georg Althammer für seine langjährige Tätigkeit und seine großen Verdienste, die er sich für die VFF erworben hat. Herr Althammer hat auf der Wahrnehmungsberechtigtenversammlung vom 17. November 2000 nicht wieder kandidiert.
Zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats wurde erneut Herr Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, zu seinem Stellvertreter Herr Alexander Thies bestellt. Die übrigen Mitglieder des Aufsichtsrats, Herr Michael Krause sowie Herr Prof. Dr. Georg Feil und Herr Helmut Ringelmann wurden durch die Gesellschafter in der Sitzung vom 28. Juni 2000 erneut berufen.
In der Gesellschafterversammlung am 28. Juni 2000 wurde der Jahresabschluß 1999 genehmigt, den Geschäftsführern sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt sowie die Änderung des Verteilungsplans, soweit der Beirat diese beschlossen hat, durch zustimmenden Beschluß endgültig verabschiedet.
Der Internetauftritt der VFF unter www.vff.org wurde laufend aktualisiert.
Die Bilanz für das Jahr 1999 wurde im Bundesanzeiger Nr. 132, S. 6503 veröffentlicht.
Risiken
Bei der Verwertungsgesellschaft VFF bestehen aufgrund der Besonderheiten einer treuhänderisch, nicht auf Gewinnerzielung ausgerichteten Tätigkeit, die für Wirtschaftsunternehmen ansonsten typischen Risiken nicht.
Die Finanzanlagen der VFF erfolgen ausschließlich in mündelsicheren Wertpapieren.
Ausblick 2001
Nach der Durchführung der Ausschüttung des Jahres 1999 Mitte des Jahres 2001 wird die Erfassung und Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 2000 sowie Nachausschüttungen für Vorjahre eine Hauptaufgabe darstellen. Ein weiterer Schwerpunkt wird der Abschluß der Entwicklung des neuen Datenerfassungs- und Ausschüttungsprogramms darstellen. Die Durchsetzung der Abgabepflicht auf CD-Brenner und Computer ist ein zentrales Anliegen der künftigen Arbeit.
Aufgrund des voraussichtlich stabilen Verkaufes von Videorecordern und Videokassetten sowie der Zinsentwicklung für Festgeldanlagen wird im Jahr 2001 mit einem weitgehend gleichbleibenden Ergebnis der VFF zu rechnen sein.
München, den 27. März 2001
Bernd Burgemeister - Geschäftsführer - |
Prof. Dr. Johannes Kreile - Geschäftsführer - |