Allgemein
Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 1999 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.
Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wahrnehmung und Ausschüttung im Bereich der Kabelweitersenderechte. Die im Jahr 1996 vereinbarte Aufteilungsvereinbarung zwischen den Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA über die Verteilung der von der Deutschen Bundespost Telekom bezahlten Vergütungen für das Recht der integralen Kabelweitersendung galt im Jahr 1999 unverändert fort. Die Aufteilungsregelung sieht vor, die Ansprüche der VFF, der GÜFA sowie der VG Bild-Kunst vorab abzugelten und den verbleibenden Betrag sodann 65 : 35 im Verhältnis ausländischer zu deutscher Filmwerke aufzuteilen. Der Anspruch der VFF an der Quote der Filmverwertungsgesellschaften und AGICOA beträgt 5 %.
Die Gespräche mit den privaten Kabelnetzbetreibern für eine vergleichbare Abgeltungsregelung seitens der Rechteinhaber führten im Jahr 1999 zu einem Vertragsabschluß.
Zwischen den Verwertungsgesellschaften GVL, GWFF, VGF, VG Bild-Kunst und VFF wurde im Oktober 1997 eine Einigung über die Aufteilung der Erlöse aus der Abgeltung der Rechte gem. § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) getroffen. Von den jährlichen Abgaben der Länder und des Bundes für den Bereich des Verleihens von Videogrammen in Höhe von ca. 1,3 Mio. DM entfallen nach dieser Aufteilungsregelung 16,66 % auf die VFF. Die Erlöse werden dem Aufkommen für den Bereich der Leerkassetten- und Gerätevergütung zugeschlagen und entsprechend diesem Verteilungsplan ausgeschüttet. Der Vertrag wurde im Jahr 1998 für den Zeitraum ab 1.1.1999 dahingehend angepaßt, daß die Vergütung für das Jahr 1999 um 2,4 % für 2000 um 3,2. % und für das Jahr 2001 um 4,0 % erhöht wird.
Der mit der Katholischen und Evangelischen Kirche bestehende Vertrag über die Gestattung des Mitschnitts von Fernsehsendungen und deren Einsatz in kirchlichen Weiterbildungseinrichtungen wurde zum 31.12.1999 beendet.
Die mit Datum vom 25.11.1996 gegründete CMMV Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte GmbH hat nach Abschluß der Vorarbeiten für ein neues Datenprogramm den Probebetrieb Ende 1998 begonnen. Das auf die spezifischen Bedürfnisse des Multimediamarktes zur einheitlichen Rechteklärung abgestellte Serviceangebot trat 1999 in die operative Phase treten. Die VFF ist neben den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF, GÜFA und AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH Gründungsgesellschafter der CMMV und hält wie die übrigen Verwertungsgesellschaften eine Stammeinlage in Höhe von DM 65.000,00 des Stammkapitals der CMMV von DM 585.000,00. Mit der CMMV soll den Multimediaproduzenten die umständliche und zeitaufwendige Suche nach den Rechteinhabern musikalischer, literarischer, künstlerischer und visueller Werke erleichtert werden. Die CMMV wird als elektronisches Clearingsystem von einer Datenbank im Internet aus operieren. Sie erhebt Bearbeitungsgebühren.
Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlte für die sog. Behördenmitschnittrechte die Mindestvergütung in Höhe von DM 72.000,00.
Der Tarif für die Vervielfältigung von Fernsehsendungen und Fernsehproduktionen zur internen Wiedergabe durch Bundes- oder Landesbehörden einschließlich nachgeordneter Behörden und Institutionen im Bereich deren öffentlichen Auftrages wurde mit Wirkung vom 1.1.2000 auf Euro 1,-- umgestellt. Der Tarif wurde im Bundesanzeiger vom 17.12.1999,. Nr. 239, S. 20194, veröffentlicht.
Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1997 erfolgte im März 1999. Der Punktwert konnte im Vergleich zum Vorjahr trotz nochmals gestiegener Ausstrahlungen sowie Erhöhungen der Punktwerte im Verteilungsplan in Höhe von DM 7.00 für das Ausschüttungsjahr 1997 beibehalten werden. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen DM 5.376.082,65 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte DM 5.105.343,36 ausgeschüttet wurden. Für das Ausschüttungsjahr 1998 ist allerdings mit einer Reduzierung des Punktwertes zu rechnen.
Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von DM 5.169.169,01 im März 1999 überwiesen.
Darüber hinaus fanden noch Nachausschüttungen für die Jahre 1994 bis 1996 in Höhe von insgesamt DM 126.146,38 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt. Weiterhin erfolgten Ausschüttungen aus ausländischen Erlösen insbesondere Procirep in Höhe von DM 1.227.596,45. Des weiteren erfolgte zugunsten der wahrnehmungsberechtigten Produzenten eine weitere Hauptausschüttung (Zweitausschüttung) aufgrund der Auflösung der Verteilrückstellung 1994 in Höhe von DM 564.695,93.
Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 21. Juni 1999 in München befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 1998, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlußprüfers vor allem mit dem geplanten 5. Urheberrechtsänderungsgesetz sowie den Überlegungen zu einem neuen Ausschüttungsprogramm der VFF unter möglichem Einschluß eines Werkregisters.
Erlöse
Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gem. § 54 UrhG betrugen im Berichtsjahr 1999 DM 7.901.220,67.
Aus ausländischer Leerkassetten- und Geräteabgabe erzielte die VFF Erträge in Höhe von DM 35.736,31.
Im Bereich der Kabelweiterleitungsrechte erzielte die VFF für das Jahr 1999 Erlöse in Höhe von DM 1.258.333,12.
Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der sog. Ladenklausel gem. dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen für das Jahr 1999 DM 40.000,00.
Aus der Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) erzielte die VFF Erlöse in Höhe von DM 66.127,55.
Für die Abgeltung der sog. Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufgrund einer geringeren Anzahl von mitgeschnittenen Sendungen für das Jahr 1999 den Mindestbetrag von DM 72.000,00.
Im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF Erlöse in Höhe von DM 181.149,11.
In der Gewinn- und Verlustrechnung der VFF sind die Erträge in Höhe von DM 1.0650.253,07 ausgewiesen.
Verwaltung
Die Verwaltungsaufwendungen der VFF betrugen im Berichtsjahr DM 949.717,93, das sind 8,9 % der Erträge. Ein wesentlicher Teil der Aufwendungen entfiel auf die Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1997 sowie den Arbeiten am neuen Ausschüttungsprogramm der VFF.
Investitionen
Im Berichtsjahr wurden für die Abwicklung der Ausschüttungen sowie für die CMMV-Abwicklung Investitionen in Höhe von DM 123.511,78 getätigt.
Sozial-/Förderfonds
Per 31.12.1999 sind für den Sozialfonds DM 426.865,12 zurückgestellt, für den Förderfonds DM 78.110,08.
Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 1999 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von DM 94.200,00 geleistet werden. Der Beirat hat vor dem Hintergrund der umfangreichen Stipendienvergabe des Förderfonds für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von DM 144.000,00 für insgesamt 12 Stipendien aus Mitteln des Sozialfonds zur Verfügung zu stellen.
Im Jahr 1999 konnten 12 Studenten der Hochschulen aus Berlin, Ludwigsburg und München mit dem VFF-Stipendium in Höhe von DM 12.000,00 pro Jahr, gefördert werden. Für die weitere Ausschreibung, der Förderung ab dem Wintersemester 1999/00 sind ca. 40 Bewerbungen eingegangen, über die im März 2000 entschieden wurde. Das einjährige Stipendium konnte ab dem kommenden Wintersemester für 12 Studenten vergeben werden.
Fortgeführt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von DM 90.000,00. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit DM 20.000,00 unterstützt werden. Die deutsche Produzenteninitiative bei der NATPE 1999 konnte mit insgesamt DM 23.759,18, die Bayerische Akademie für Fernsehen mit DM 50.000,00 unterstützt werden. Der Aufbaustudiengang Producing an der dffb Berlin konnte mit DM 10.000,00 unterstützt werden.
Zum fünften Mal vergeben wurde der VFF Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen. Dieser jährlich zu verleihende VFF-Preis ist mit insgesamt DM 35.000,00 dotiert.
Bereits zum vierten Mal vergeben wurde der mit DM 100.000,00 dotierte TV Movie Award. Der Preis zeichnet die beste ausländische und beste inländische TV Produktion im Rahmen des Filmfest München aus. Die Preisträger 1999 waren die Produzenten Frithjof Zeidler, Polyphon, mit dem Film "Sperling und der brennende Arm" und Joanna Willet, Wall to Wall Television mit dem Film "Our Boy". Des weiteren erhielt die Akademie der Darstellenden Künste DM 15.000,00. Für eine Stiftungsprofessur an der Filmakademie Ludwigsburg wird ab 1997 für die Dauer von drei Jahren ein jährlicher Zuschuß von DM 40.000,00 gewährt. Das First Movie Programm des Bayerischen Filmzentrums wurde mit DM 45.000,00 unterstützt.
Fortgesetzt wurden die Unterstützung für Veröffentlichungen in der von Professor Bastian Clevé und Professor Dr. Norbert P. Flechsig herausgegebenen Schriftenreihe zur Film- Fernseh- und Multimedia-Produktion.
Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen in Höhe von DM 700.535.81.
Interna
Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen beträgt nun 1.149.
Im Jahr 1999 fanden zwei Beiratssitzungen sowie drei Aufsichtsratssitzungen statt.
Der langjährige Geschäftsführer Claus Hardt stellte mit Wirkung vom 30.6.1999 sein Geschäftsführeramt zur Verfügung. Die Gesellschafterversammlung sprach ihm für die über 18 Jahre lange Tätigkeit für die VFF seit deren Gründung Dank und Anerkennung aus. Sie wählte mit Wirkung zum 1.7.1999 des bisherigen Beiratsvorsitzenden, Bernd Burgemeister, zum Nachfolger. Neuer Beiratsvorsitzender wurde im November 1999 der bisherige stellvertretende Beiratsvorsitzende, Peter Weber, dessen Nachfolger als Stellvertreter, Alexander Thies.
Der Internetauftritt der VFF unter www.vff.org wurde im Jahr 1999 realisiert.
In der Gesellschafterversammlung am 21. Juni 1999 wurde der Jahresabschluß 1998 genehmigt, den Geschäftsführern sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt sowie die Änderung des Verteilungsplans, soweit der Beirat diese beschlossen hat, durch zustimmenden Beschluß endgültig verabschiedet.
Die Bilanz für das Jahr 1998 wurde im Bundesanzeiger Nr. 153, S. 9864 veröffentlicht.
Risiken
Risiken im Sinne des § 289 Abs. 1 Satz 2 HGB bestehen nicht.
Ausblick 2000
Nach der Durchführung der Ausschüttung des Jahres 1998 zu Beginn des Jahres 2000 wird die Erfassung und Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1999 sowie Nachausschüttungen für Vorjahre eine Hauptaufgabe darstellen. Ein weiterer Schwerpunkt wird die Entwicklung des neuen Datenerfassungs- und Ausschüttungsprogramms darstellen.
Aufgrund des weiteren Rückgang der Verkäufe von Videorecordern und Videokassetten sowie der sinkenden Zinsen für Festgeldanlagen wird im Jahr 2000 mit einem leicht rückläufigen Ergebnis der VFF zu rechnen sein.