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Lagebericht 1997


Allgemein

Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag im Berichtsjahr 1997 erneut bei der Durchführung der Ausschüttung an die Wahrnehmungsberechtigten im Bereich der Leerkassetten-/Geräteabgabe gemäß § 54 UrhG sowie in der Wahrnehmung der Gesellschafterrechte innerhalb der ZPÜ (Zentralstelle für private Überspielungsrechte), die das gemeinsame Inkasso aller Verwertungsgesellschaften für die Leerkassetten-/Geräteabgabe vornimmt.

Neben der Wahrnehmung der Rechte im Bereich der Leerkassetten- und Geräteabgabe konnten die in den Vorjahren eröffneten Tätigkeitsfelder weiter stabilisiert und teilweise erweitert werden. Hierzu zählen der Bereich der sog. Ladenklausel sowie der Bereich der sog. Behördenmitschnittrechte.

Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Wahrnehmung und Ausschüttung im Bereich der Kabelweitersenderechte. Im Jahr 1996 konnte erfolgreich die Aufteilungsvereinbarung zwischen den Filmverwertungsgesellschaften und der AGICOA über die Verteilung der von der Deutschen Bundespost Telekom bezahlten Vergütungen für das Recht der integralen Kabelweitersendung verlängert werden. Die Aufteilungsregelung sieht vor, die Ansprüche der VFF, der GÜFA sowie der VG Bild-Kunst vorab abzugelten und den verbleibenden Betrag sodann 75 : 35 % im Verhältnis ausländischer zu deutscher Filmwerke aufzuteilen. Der Anspruch der VFF an der Quote der Filmverwertungsgesellschaften und AGICOA beträgt 5 %.

Weiter konnten die Gespräche mit den privaten Kabelnetzbetreibern für eine vergleichbare Abgeltungsregelung seitens der Rechteinhaber fortgesetzt werden mit der Erwartung, demnächst eine Vergütungsregelung zu erzielen.

Gestärkt wurde die Position der Produzenten innerhalb der VFF durch die Neuregelung des § 20 b i.V.m. § 94 UrhG, wonach auch den Produzenten nur im voraus an eine Verwertungsgesellschaft abtretbarer Vergütungsanspruch zusteht.

Zwischen den Verwertungsgesellschaften GVL, GWFF, VGF, VG Bild-Kunst und VFF wurde im Oktober 1997 eine Einigung über die Aufteilung der Erlöse aus der Abgeltung der Rechte gem. § 27 Abs. 2 UrhG (Bibliothekstantieme) getroffen. Von den jährlichen Abgaben der Länder und des Bundes für den Bereich des Verleihens von Videogrammen in Höhe von ca. 1,3 Mio. DM entfallen nach dieser Aufteilungsregelung 16,66 % auf die VFF. Die Erlöse werden dem Aufkommen für den Bereich der Leerkassetten- und Gerätevergütung zugeschlagen und entsprechend diesem Verteilungsplan ausgeschüttet.

Die mit Datum vom 25.11.1996 gegründete CMMV Clearingstelle Multimedia der Verwertungsgesellschaften für Urheber- und Leistungsschutzrechte GmbH hat die Vorarbeiten für ein neues Datenprogramm abgeschlossen. Das auf die spezifischen Bedürfnisse des Multimediamarktes zur einheitlichen Rechteklärung abgestellte Serviceangebot wird 1998 in die operative Phase treten. Die VFF ist neben den Verwertungsgesellschaften GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst, VGF, GWFF, GÜFA und AGICOA Urheberrechtsschutz GmbH Gründungsgesellschafter der CMMV und hält wie die übrigen Verwertungsgesellschaften eine Stammeinlage in Höhe von DM 65.000,00 des Stammkapitals der CMMV von DM 585.000,--. Mit der CMMV soll den Multimediaproduzenten die umständliche und zeitaufwendige Suche nach den Rechteinhabern musikalischer, literarischer, künstlerischer und visueller Werke erleichtert werden. Die CMMV wird als elektronisches Clearingsystem von einer Datenbank im Internet aus operieren. Sie erhebt Bearbeitungsgebühren.

Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung zahlte für die sog. Behördenmitschnittrechte die Mindestvergütung in Höhe von DM 60.000,00.

Die Ausschüttung der Geräte-/Leerkassettenvergütung für das Jahr 1995 erfolgte im Februar 1997. Der Punktwert mußte im Vergleich zum Vorjahr aufgrund nochmals gestiegener Ausstrahlungen sowie Erhöhungen der Punktwerte im Verteilungsplan auf DM 8,50 für das Ausschüttungsjahr 1995 reduziert werden. Als Ausschüttungssumme für den Bereich der Auftragsproduktion standen DM 4.034.573,93 zur Verfügung, von denen an Wahrnehmungsberechtigte DM 4.206.492,52 ausgeschüttet wurden, der Rest in Höhe von 159.918,59 wurde der Verteilungsrückstellung 1992 entnommen.

Der Anteil für das Aufkommen an Auftragsproduktionen vergleichbaren Eigenproduktionen wurde den einzelnen Rundfunkanstalten und privaten Rundfunkveranstaltern in Höhe von DM 4.034.573,93 im März 1997 überwiesen.

Darüber hinaus fanden im März noch Nachausschüttungen für die Jahre 1992 bis 1995 in Höhe von insgesamt DM 26.719,99 für die Produktionsunternehmen, die erstmals einen Wahrnehmungsvertrag mit der VFF abgeschlossen haben, statt. Des weiteren erfolgte zugunsten der wahrnehmungsberechtigten Produzenten eine weitere Hauptausschüttung aufgrund der Auflösung der Verteilrückstellungen der Jahre 1991 und 1992 in Höhe von insgesamt DM 2.253.220,82.

Die ordentliche Gesellschafterversammlung der VFF am 26. Juni 1997 in München befaßte sich neben der Feststellung und Genehmigung des Jahresabschlusses 1996, der Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung, der Wahl des Abschlußprüfers vor allem mit dem 4. Urheberrechtsänderungsgesetz, d.h., der Umsetzung der Kabel- und Satellitenrichtlinie in deutsches Recht sowie den Überlegungen zu einem neuen Ausschüttungsprogramm der VFF unter möglichem Einschluß eines Werkregisters.

Die Punktwerte im Verteilungsplan werden ab dem Ausschüttungsjahr 1998 für SAT 1 und RTL auf 100 % erhöht und liegen damit auf dem gleichen Niveau wie ARD und ZDF. Der Abschlag von 10 % auf die gemeldeten Eigenproduktionsminuten bei SAT 1 und RTL wird ebenfalls gestrichen. 

Erlöse

Die Erlöse der Geräte-/Leerkassettenabgabe gem. § 54 UrhG betrugen im Berichtsjahr 1997 DM 7.402.524,65.

Im Bereich der Kabelweiterleitungsrechte erzielte die VFF für das Jahr 1997 Erlöse in Höhe von DM 428.227,17.

Die Erlöse aus der Abgeltung der Rechte aus der sog. Ladenklausel gem. dem mit der GEMA abgeschlossenen Inkassovertrag betrugen für das Jahr 1997 DM 40.000,00.

Aus der Bibliothekstantieme (§ 27 Abs. 2 UrhG) erzielte die VFF Erlöse in Höhe von DM 66.127,55.

Für die Abgeltung der sog. Behördenmitschnittrechte bezahlte das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung aufgrund einer geringeren Anzahl von mitgeschnittenen Sendungen für das Jahr 1997 den Mindestbetrag von DM 60.000,00.

Im Bereich der Weiterbildungseinrichtungen erzielte die VFF Erlöse in Höhe von DM 123.761,23.

In der Gewinn- und Verlustrechnung der VFF sind die Erträge in Höhe von DM 12.202.775,91 ausgewiesen. 

Verwaltung

Die Nettoaufwendungen der VFF betrugen im Berichtsjahr DM 724.175,80, das sind 6,0 % der Gesamterträge. Ein Großteil der Verwaltungsaufwendungen entfiel auf die Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1991. 

Investitionen

Im Berichtsjahr wurden für die Weiterentwicklung des Ausschüttungsprogramms sowie für die CMMV-Abwicklung Investitionen in Höhe von DM 5.273,91 getätigt. 

Sozial-/Förderfonds

Per 31.12.1997 sind für den Sozialfonds DM 724.065,12 zurückgestellt, für den Förderfonds DM 430.644,81.

Die Tätigkeit des Sozialfonds blieb im Jahr 1997 weitgehend konstant. An mehrere Bedürftige konnten Unterstützungszahlungen in einer Gesamthöhe von DM 55.910,65 geleistet werden. Der Beirat hat vor dem Hintergrund der umfangreichen Stipendienvergabe des Förderfonds für Hochschüler an Film- und Fernsehhochschulen, mit der auch ein sozialer Beitrag geleistet werden soll, beschlossen, einen Betrag in Höhe von DM 204.000,00 für insgesamt 17 Stipendien aus Mitteln des Sozialfonds zur Verfügung zu stellen.

Im Jahr 1997 konnten wiederum 17 Studenten der Hochschulen aus Berlin, Ludwigsburg und München mit dem VFF-Stipendium in Höhe von DM 12.000,00 pro Jahr, gefördert werden. Für die weitere Ausschreibung, der Förderung ab dem Wintersemester 1997/98 sind über 50 Bewerbungen eingegangen, über die im März 1998 entschieden wurde. Das einjährige Stipendium konnte ab dem kommenden Wintersemester für 16 Studenten vergeben werden.

Fortgeführt wurde die Unterstützung für das Haus des Dokumentarfilms in Höhe von DM 90.000,00. Das Institut für Urheber- und Medienrecht, München, konnte mit DM 20.000,00 unterstützt werden. Die deutsche Produzenteninitiative bei der NATPE 1996 konnte mit insgesamt DM 65.000,00, die Bayerische Akademie für Fernsehen mit DM 50.000,00 unterstützt werden.

Zum dritten Mal vergeben wurde der VFF Award im Rahmen des Internationalen Festivals der Filmhochschulen. Dieser jährlich zu verleihende VFF-Preis ist mit insgesamt DM 35.000,00 dotiert.

Bereits zum zweiten Mal vergeben wurde der mit DM 100.000,00 dotierte TV Movie Award. Der Preis zeichnet die beste ausländische und beste inländische TV Produktion im Rahmen des Filmfest München aus. Die Preisträger 1997 waren die Produzenten Dr. Claudia Sihler und Hansjörg Füting, Neue Deutsche Filmgesellschaft mit dem Film "Die Musterknaben" und die Granada Production mit "Hillsborough". Des weiteren erhielt die Akademie der Darstellenden Künste DM 15.000,00. Der Hochschule Hamburg wird für das Aufbaustudium Projektmanagement ab 1996 ein jährlicher Betrag von DM 60.000,00, befristet auf drei Jahre, gewährt. Für eine Stiftungsprofessur an der Filmakademie Ludwigsburg wird ab 1997 für die Dauer von drei Jahren ein jährlicher Zuschuß von DM 40.000,00 gewährt.

Unterstützt wurde weiterhin die Schreibschule Köln für einen Workshop für Autoren sowie das First Movie Programm des Bayerischen Filmzentrums Geiselgasteig unter der Projektleitung von Frau Bettina Reitz. Im Bereich der Unterstützung von Veröffentlichungen konnte im Rahmen der Verleihung des VFF TV Movie Award das erste Buch der fünfteiligen Schriftenreihe, herausgegeben von Professor Klaus Keil, mit dem Titel "Der Produzent" vorgestellt werden. Fortgesetzt wurden die Unterstützung für Veröffentlichungen in der von Professor Bastian Clevé und Professor Dr. Norbert P. Flechsig herausgegebenen Schriftenreihe zur Film- Fernseh- und Multimedia-Produktion. Für die von Dr. Ralf Schneider verfaßte Studie "Struktur der mittelständischen Fernsehproduzenten" wurde ein Druckkostenzuschuß gewährt.

Insgesamt erfolgten im Berichtsjahr Zuwendungen in Höhe von DM 856.876,76.

Interna

Im Berichtsjahr hat sich die Zahl der Wahrnehmungsberechtigten im Vergleich zum Vorjahr leicht erhöht. Die Zahl der wahrnehmungsberechtigten Produktionsunternehmen beträgt nun 1009. 

Im Jahr 1997 fanden zwei Beiratssitzungen sowie zwei Aufsichtsratssitzungen statt. Weiter fand am 17. Oktober 1997 die Wahrnehmungsberechtigtenversammlung statt, auf der für die Kurie der selbständigen Filmhersteller die Herren Georg Althammer und Armin Weltersbach wiedergewählt sowie Herr Hansjörg Füting erstmals gewählt wurde. Bestätigt wurde für den Bereich der Sendeunternehmen Kurt Michael Loitz. 

Die Gesellschafter benannten für die dreijährige Wahlperiode des Beirats folgende Personen: für den Gesellschafter Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten: 

  • Herrn Bernd Burgemeister,
  • Herr Helmut Ringelmann,
  • Herr Alexander Thies,



für die Gesellschafter SDR und ZDF: 

  • Herrn Prof. Dr. Norbert P. Flechsig,
  • Herrn Michael Krause,
  • Herrn Peter Weber.



Zum Vorsitzenden des Beirats wurde auf der Beiratssitzung am 27. November 1997 erneut Herr Bernd Burgemeister gewählt, zu seinem Stellvertreter Herr Peter Weber, ZDF. 

Von den Gesellschaftern neu berufen wurden ebenfalls die Mitglieder des Aufsichtsrats für eine dreijährige Amtszeit ab 1.1.1998 und zwar für den Gesellschafter Bundesverband Deutscher Fernsehproduzenten: 

  • Herr Bernd Burgemeister,
  • Herr Helmut Ringelmann,
  • Herr Alexander Thies;



für die Gesellschafter SDR und ZDF: 

  • Frau Elke Grötz,
  • Herr Prof. Dr. Norbert P. Flechsig und
  • Herr Michael Krause



In der Aufsichtsratssitzung vom 27. November 1997 wurde zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats Herr Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, zu seinem Stellvertreter Herr Bernd Burgemeister gewählt. Der Aufsichtsrat würdigte die Verdienste des ausscheidenden Aufsichtsratsvorsitzenden Hans-Peter Hillig, der maßgeblich zum Aufbau der VFF beigetragen hat. 

In der Gesellschafterversammlung am 26. Juni 1997 wurde der Jahresabschluß 1996 genehmigt, den Geschäftsführern sowie dem Aufsichtsrat Entlastung erteilt sowie die Änderung des Verteilungsplans, soweit der Beirat diese beschlossen hat, durch zustimmenden Beschluß endgültig verabschiedet. 

Die Bilanz für das Jahr 1996 wurde im Bundesanzeiger Nr. 150/1996, Seite 9822, veröffentlicht.

Ausblick 1998

Nach der Durchführung der Ausschüttung des Jahres 1996 zu Beginn des Jahres 1998 wird die Erfassung und Durchführung der Ausschüttung für das Jahr 1997 sowie Nachausschüttungen für Vorjahre eine Hauptaufgabe darstellen.

Ein weiterer Schwerpunkt wird die Entwicklung eines neuen Datenerfassungsprogramms darstellen. Aufgrund des weiteren Rückgans der Verkäufe von Videorekordern und Videokassetten sowie der sinkenden Zinsen für Festgeldanlagen wird im Jahr 1998 mit einem leicht rückläufigen Ergebnis der VFF zu rechnen sein. 

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© VFF Verwertungsgesellschaft der Film und Fernsehproduzenten mbH 1998 - 2024

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