Die VFF

    

Verwertungsgesellschaft der Film- und Fernsehproduzenten mbH
 

Brienner Straße 26
80333 München
 

Telefon: +49 (0)89 286 28 – 382
Fax: +49 (0)89 286 28 – 247
E-Mail:
anna.nassl[at]vff.org



Geschäftsführer ist Prof. Dr. Johannes Kreile. Aufsichtsratsvorsitzender ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Norbert P. Flechsig, Beiratsvorsitzender ist Peter Weber. Gesellschafter der VFF sind der Bundesverband deutscher Fernsehproduzenten e. V., der Südwestrundfunk und das ZDF.

Wahrnehmungsberechtigte der VFF sind die deutschen Auftragsproduzenten sowie die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ARD und ZDF, die Werbetöchter der ARD und private Fernsehveranstalter, u.a. RTL, Sport1, VOX, RTL II, Kabel1 und einige regionale Fernsehveranstalter.
Die VFF lässt sich von den Auftragsproduzenten und Sendeunternehmen die aus deren Leistungsschutzrecht resultierenden Rechte gemäß §§ 94, 95 und 87 UrhG, einschließlich eventueller Synchronisationsrechte gemäß § 85 UrhG zur treuhänderischen Wahrnehmung einräumen.

Zu den zur Wahrnehmung übertragenen Rechten zählen insbesondere

•  die Vergütungsansprüche gegen die Hersteller und Importeure von Geräten und Speichermedien, die
  zur Vervielfältigung auf Bild- und Tonträger benutzt werden (§ 54 Abs. 1 UrhG),
•  das Recht zur Übertragung von Filmen und Laufbildern auf Bild- oder Tonträger und zur öffentlichen
  Wiedergabe mittels Bild- oder Tonträger durch Geschäftsbetriebe (§ 56 UrhG),
•  das Recht zur Übertragung von Funksendungen auf Bild- oder Tonträger und zur öffentlichen
  Wiedergabe mittels Bild- oder Tonträger durch Geschäftsbetriebe (§ 56 UrhG),
•  das Kabelweitersenderecht und der Vergütungsanspruch aus der Kabelweitersendung (§ 20b UrhG),
der Vergütungsanspruch für das Verleihen von Bild- und Tonträgern (§ 27 Abs. 2 UrhG) sowie
weitere aus Schrankenregelungen resultierende Vergütungsansprüche.


Die von der VFF aus der Wahrnehmung von Rechten und Ansprüchen in 2009 erzielten Erlöse betrugen insgesamt rund 54,9 Mio. Euro.

Der VFF angegliedert sind der Sozialfonds und der Förderfonds. Im Rahmen des Sozialfonds erhalten Wahrnehmungsberechtigte sowie deren aktive oder ehemalige Mitarbeiter bei nachgewiesener Bedürftigkeit eine einmalige oder regelmäßig wiederkehrende Zuwendung oder ein zinsloses Darlehen. Der Förderfonds nimmt filmbezogene Förderung vor, vergibt Preise, unterstützt wissenschaftliche Projekte und Einrichtungen und vergibt Nachwuchsförderung. Die VFF schreibt außerdem im Rahmen ihres Förderfonds jährlich Stipendien für Hochschüler an Filmhochschulen in Deutschland aus, die mit monatlich 550,00 Euro dotiert sind.